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Grundsteuer NRW 2 Häuser 1 Grundstück nur 1 Aktenzeichen

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    Grundsteuer NRW 2 Häuser 1 Grundstück nur 1 Aktenzeichen

    Hallo Zusammen,

    auf die letzte Minute hat mich meine Schwiegermutter gebeten bei der Grundsteuererklärung zu helfen (NRW). Folgender SV:
    Grundstück wurde vor etwa 10 Jahren gekauft mit historischen Haus das nachfolgende saniert wurde und selbst bewohnt wird. Auf dem Grundstück stand eine mehr oder weniger verfallene Scheune die bis dato nicht genutzt wurde. Nun fand in 2021 eine umfassende Sanierung statt sodass hier ein eigenständiges freistehendes EFH entstanden ist. Für die Erklärung hat Sie nun nur ein Informationsschreiben erhalten mit einem Aktenzeichen. Mein Problem ist nun, wie lege ich das ganze mit 2 EFHs auf einem Grundstück an? Wähle ich hier bei Gebäude EFH und lege dann 2 Gebäude an?
    Oder müssen 2 Erklärungen abgegeben werden mit dem gleichen Aktenzeichen wo dann die QM des Grundstücks entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse geteilt werden?

    Ich hoffe jemand kann hier helfen.

    Lieben Gruß & vielen Dank
    Tim

    #2
    Wähle ich hier bei Gebäude EFH und lege dann 2 Gebäude an?
    Falls das 2. Haus vor dem 01.01.2022 bezugsfertig war, ist als Grundstücksart ein Zweifamilienhaus zu erklären. Ob es dabei bleibt, entscheidet das Finanzamt

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für deine Antwort. Bezugsfertig war das Gebäude frühestens Oktober/November 2022.. wie ist in einem solchen Fall zu verfahren?

      Viele Grüße
      Tim

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        #4
        Bezugsfertig war das Gebäude frühestens Oktober/November 2022.. wie ist in einem solchen Fall zu verfahren?
        Dann kommt dieses Gebäude in der Erklärung auf den 01.01.2022 noch nicht vor, es muss erst zum 01.01.2023 nacherklärt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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