Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Unterschied zwischen Ertragswert und Sachwert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Unterschied zwischen Ertragswert und Sachwert

    Hallo, wir besitzen ein Ferien-/Wochenendhaus in RLP - welchen Unterschied macht es, ob ich es als Einfamilienhaus oder als gemischt genutztes Grundstück deklariere? Ich hab schon soviel verstanden, dass ich dann entweder den Ertragswert (EFH) oder den Sachwert (gemischt genutzt) angeben muss aber ich habe eben leider keine Ahnung von den langfistigen bzw. finanziellen Folgen dieser Entscheidung...
    Über ein wenig Erhellung diesbezüglich würde ich mich sehr freuen!
    Vielen Dank schonmal, S.

    #2
    Grundsätzlich kann man sich nicht aussuchen, was man besteuern lassen bzw. wieviel man Steuern bezahlt. Man muss schon eine ordentliche Erklärung abgeben, ansonsten landete man schnell bei Steuerbetrug - auch bei der Grundsteuererklärung.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Ich würde mich ja auch zu gerne richtig entscheiden- allerdings kann man das Haus grundsätzlich dauerhaft bewohnen, so dass die Definition für das Wochenendehaus meines Erachtens nicht einwandfrei gegeben ist. Wie entscheide ich das dann? Ich hatte es schon beinahe als EFH angegeben und abgeschickt als ich hier im Forum auf einen Beitrag stieß, dass Wochenendhäuser gemischt genutzte Grundstücke seien... das ist ja nicht eben offensichtlich aber ich weiß noch nicht einmal welches von beiden für mich "vorteilhafter" wäre, so dass ich gar nichts absichtlich falsch deklarieren würde- ich weiß schlicht nicht, worunter es nun fällt!
      Zuletzt geändert von markskram; 30.01.2023, 22:14.

      Kommentar


        #4
        Ob es sich dabei um ein Wohngebäude oder um ein sonstiges Grundstück handelt, hängt davon ab, ob das Wochenendhaus dauernd bewohnt werden „könnte“. Auf das „Dürfen“ kommt es dagegen nicht an.

        Wenn Wochenendhäuser nicht dauernd bewohnt werden können, gehören sie zu den sonstigen bebauten Grundstücken. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Haus nicht winterfest ist und deshalb in der kalten Jahreszeit nicht zum Wohnen geeignet ist. In diesem Fall erfolgt die Bewertung des Grundstücks anhand des Sachwertverfahrens.

        Dagegen sind Wochenendhäuser, die während des ganzen Jahres bewohnbar sind, Wohngebäude. Je nach baulichen Gegebenheiten kann ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder Wohneigentum vorliegen. In diesem Fall erfolgt die Bewertung des Grundstücks anhand des Ertragswertverfahrens.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar

        Lädt...
        X