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Grundsteuererklärung bei Gemeinschaftseigentum und falschen Zensus-Daten

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    Grundsteuererklärung bei Gemeinschaftseigentum und falschen Zensus-Daten

    Hallo zusammen.

    Ich brauch dringend Hilfe!

    Ich habe gemeinsam mit meinem geschiedenen Ehemann noch eine gemeinsame vermietete Eigentumswohnung in NRW. (Eigentumsanteile je 50%). Soweit ich weiß, muss für dieses Gemeinschaftseigentum eine gesonderte Erklärung zu den Mieteinnahmen und Werbungskosten erstellt werden.

    1. Frage: Wie lege ich dieses Gemeinschaftseigentum korrekt an?

    Nächstes Problem:
    Das Gebäude der WEG liegt an einem Eckgrundstück und hat daher eine Bezeichnung mit 2 Straßennamen, ich nenne es hier mal fiktiv: "WEG Musterweg 15 / Dorfstraße 65". Die offizielle WEG-Bezeichnung enthält immer beide Straßenbezeichnungen.
    Nun hat der Zensus meinem Ex-Ehemann daraus folgende Anfragen geschickt:
    1. Alleiniges Eigentum der Eigentumswohnung Musterweg 15
    2. Alleiniges Eigentum der Eigentumswohnung Dorfstraße 65
    3. Alleiniges Eigentum der Eigentumswohnung Musterweg 15 / Dorfstraße 65

    Es existiert aber nur eine einzige Wohnung dort in seinem 50%igem Besitz.
    Bei der 3. Variante stimmte zumindest die Adresse. Aber der Eigentumsanteil lies sich bei der Zensusmeldung nicht korrigieren.
    Ebensowenig konnte man bei Variante 1 und 2 melden, dass sie gar nicht existieren bzw. identisch sind mit 3.

    Ich habe zu dieser Wohnung überhaupt keinen Zensusbrief bekommen, obwohl wir gemeinsam zum selben Zeitpunkt als jeweils 50%ige Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurden.

    Die Hotline des Zensus NRW war nie erreichbar. Rückrufe kamen auch nie. Die Angaben wurden also nie korrigiert.
    Entsprechend gab es auch keinen Einheitswertbescheid.

    Nun die Fragen dazu:
    Wie kann man diese Fehler korrigieren lassen?
    Wie kann und soll ich die Grund-Steuererklärung abgeben?
    Geht das überhaupt, wenn ich anscheinend als Eigentümerin gar nicht erfasst wurde?

    PS. Ich bin außerdem alleinige Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftshauses. Dazu habe ich einen korrekten Zensusbrief bekommen und alles entsprechend bestätigt und gemeldet. Einen Einheitswertbescheid über diese Immobilie habe ich aber trotzdem nicht erhalten.
    Kann ich den irgendwo anfordern?

    Falls mir das hier Jemand beantworten könnte, wäre das grooooßartig! Denn ich bin echt ratlos!
    Zuletzt geändert von Selvie; 31.01.2023, 00:06.

    #2
    Hallo Selvie,
    ich verschieb dich mal in ein passenderes Unterforum Mein Elster, das bekommst du eher Hilfe.

    Tschüß

    P.S. Du postest in ->Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

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      #3
      Also der Zensus hat nichts - aber auch gar nichts - mit der Grundsteuererklärung zu tun. Das sind zwei ganz getrennte Sachen. Und wenn beim Zensus nur dein Ex-Mann befragt wurde, sei doch froh. Ein Zensur ist ohnehin nur eine Stichprobe.

      Wenn du kein Anschreiben vom Finanzamt für die Grundsteuererklärung bekommen hast, dann liegt wohl daran, dass wahrscheinlich auch dein Ex-Mann noch als erster Ansprechpartner beim Finanzamt gemeldet ist. Dann wird wahrscheinlich dein auch die Grundsteuererklärung für euch beide machen. Habt ihr noch Kontakt? Dann frage ihn mal danach oder du musst einfach mal beim Finanzamt nachfragen.

      Einen Einheitswertbescheid erhälst du beim Finanzamt.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Wir haben täglich Kontakt wegen unserer Kinder. Und da ich mich immer schon um die Finanzen und die Steuererklärung gekümmert habe, war ich auch immer Ansprechpartner fürs Finanzamt.
        Für die Eigentumswohnung kümmere ich mich weiterhin allein um die Finanzen und mein Ex-Mann gibt alle Papiere dazu, die bei ihm ankommen, immer direkt an mich weiter.
        Und er hat auch nichts für die Grundsteuererklärung zu der Eigentumswohnung bekommen.

        Und an meinem Haus war er auch früher nie beteiligt, weder als Eigentümer noch sonst irgendwie. Das habe ich nach der Scheidung gekauft. Also hat das Finanzamt keinen Grund sich da an ihn zu richten.

        ... also was kann ich nun tun???
        Kann / Muss ich ein Anschreiben zur Grundsteuererklärung vom Finanzamt anfordern??
        Kann ich eine Grundsteuererklärung machen ohne Anschreiben? Dann hab ich aber kein Aktenzeichen....

        Kommentar


          #5
          Dann musst du in der Tat ein Aktenzeichen bzw. eine Zweitschrift vom Anschreiben beim Finanzamt anfordern. Ruf da einfach man, die sind - meistens - sehr nett und hilfsbereit.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            OK. Dann ruf ich da an..

            Und wie lege ich die Vermietete Eigentumswohnung in Gemeinschaftsbesitz in Elster an, um eine Steuererklärung für die Mieteinnahmen abgeben zu können?

            Kommentar


              #7
              Die Grundsteuer hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun. Du must zwei Erklärungen machen. Einmal Grundsteuer und dann noch die EkSt.

              Kommentar


                #8
                Ja. Weiß ich.
                Um die Einnahmen aus Vermietung zu erklären, muss ich das Gemeinschaftseigentum aber doch irgendwie gesondert anlegen. Denn die Mieteinnahmen sind ja zu 50% mein Einkommen und zu 50% Einkommen meines Exmanns.

                Kommentar


                  #9
                  Und wie lege ich die Vermietete Eigentumswohnung in Gemeinschaftsbesitz in Elster an, um eine Steuererklärung für die Mieteinnahmen abgeben zu können?
                  Ehegatten machen das in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung, andere Grundstücksgemeinschaften müssen eine

                  Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) mit der Anlage V einreichen.

                  Ehegatten seid ihr nicht mehr !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Ja eben.... Darum ja meine Frage!
                    Wo finde ich die "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)" in Elster?

                    Kommentar


                      #11
                      Wo finde ich die "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)" in Elster?
                      Unter Alle Formulare und dort unter Feststellung, wo sonst ? https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

                      Die Freischaltung für das Jahr 2022 erfolgt erst Ende März.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Danke... ich hatte es einfach nicht gesehen.

                        Und was für eine Gemeinschaft sind wir (Zeile 13 oder 14)?
                        Ich habe die Paragraphen §15 und §15b nachgelesen... "§ 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen" ... ich kann daraus nicht ablesen, was auf uns zutrifft.

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                          #13
                          Und was für eine Gemeinschaft sind wir (Zeile 13 oder 14)?
                          In welchem Jahr bist du denn unterwegs ? Mit § 15 habt ihr jedenfalls nichts zu tun.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            2020... im Hauptverdruck der Feststellung
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                              #15
                              Das bleibt alles leer, nichts davon trifft auf euch zu.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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