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Grundsteuer BW, Anlage Grundstück (GW2) Zeile 6

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    Grundsteuer BW, Anlage Grundstück (GW2) Zeile 6

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Grundsteuererklärung in BaWü, speziell Anlage Grundstück (GW2) Zeile 6:

    Auf dem Grundstück wird aktuell ein Haus gebaut, jedoch ist dieses noch nicht fertiggestellt (So war es auch schon zum Stichtag 01.01.2022). Dann darf der Haken hier logischerweise nicht gesetzt werden, oder? Das Wohngebäude ist ja aktuell nicht fertiggestellt und somit wird das Grundstück auch nicht überwiegend zu Wohnzwecken benutzt. Das heißt dann laut der Information, dass die Grundsteuer dann höher ist, weil sich auf dem Grundstück kein Wohnraum befindet und somit die Grundsteuermesszahl nicht reduziert wird. Ist das so korrekt?

    Viele Grüße
    Russell

    #2
    Wenn das Haus noch nicht bezugsfertig war, gilt das unbautes Grundstück. Da diese Erklärung aber erst für den Grundsteuerbescheid 2024 relevant ist, spielt es wahrscheinlich keine Rolle mehr, da das Haus in zwischenzeit bezugsfertig sein wird. Oder?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Da bin ich mir nicht so sicher, der Hausbau geht sehr schleppend voran (sehr viel Eigenleistung).
      Zuletzt geändert von russell.bell; 30.01.2023, 22:21.

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        #4
        Dann wird weiter als unbebautes Grundstück behandelt. Ob eure Gemeinde dafür eine Grundsteuer C erhebt, die evtl. höher liegt, bleibt abzuwarten, das entscheidet sich wohl erst 2024.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Alles klar. Danke für die schnelle Hilfe!

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