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Grundsteuer Reihenmittelhaus in BaWü

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    Grundsteuer Reihenmittelhaus in BaWü

    Hallo zusammen,

    Ich besitze ein Reihenmittelhaus in BaWü. Im Grundbuch gibt es nur einen Flurstück. Reihenmittelhäuser und Reiheneckhäuser beseten den gleichen Miteigentumsanteil von 75/1000 des gesamten Flurstücks.
    Bei Angabe der Zahle 75/1000 und Flurstückfläche von 3158 m2 aud dem Grundbuch ergibt sich die Grundstückfläche von 237 m2. Aber ich besitze eigentlich nur einen Grundstück 159 m2. Hier kann ich nur die Zahle 75/1000 wahrnehmen, um die Steuererklärung abzusenden, obwohl dies komplett falsch ist, da ein 260 m2 groß benachbartes Eckhaus ebenfalls 237 m2 für die Steuererklärung eingibt. Die Miteingetumsanteil wurde im Teilungserklärung festgelegt.
    Ich habe meinen Nachbaren desbezüglich gesprochen. Alle haben das gleiche Problem und wissen leider nicht, wie man hier weitermachen kann. Unsere Hausverwaltung haben wir gefragt. Leider kann sie uns hier nicht weiterhelfen. Kann jemand hier uns vielleicht mal weiterhelfen? An wen sollen wir uns nun wenden? Bauträger, Nortar, Finanzamt oder Grundbuchsamt?
    Vielen Dank vorab!

    Viele Grüße
    Zhu

    #2
    Ihr werdet die Anteile so angeben müssen, wie sie in der Teilungserklärung und auch im Grundbuch drin stehen. Das sind rechtlich gesehen eure wirtschaftlichen Anteil am Flurstück. Wenn ihr das für ungerecht haltet und eine neue Aufteilung wünscht, müsstet ihr eine neue Teilungserklärung beim Notar machen.
    Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 31.01.2023, 09:07.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Wenn ihr das für ungerecht haltet und eine neue Aufteilung wünscht, müsstet ihr eine neue Teilungserklärung beim Notar machen.
      Da werden die Eckhausbesitzer erfahrungsgemäß nicht mitziehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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