Grundsteuer - Berliner Wohnung / Sächsisches Finanzamt - Fehlendes Aktenzeichen

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  • ErazorX3
    Neuer Benutzer
    • 30.01.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuer - Berliner Wohnung / Sächsisches Finanzamt - Fehlendes Aktenzeichen

    Hallo Zusammen,

    Hinsichtlich der Grundsteuer haben wir die folgende Situation:
    -Eigentumswohnung in Berlin (mit Steuernummer im sächsischen Format)
    -Eigentumswohnung in Sachsen (mit Steuernummer im sächsischen Format)
    -Zuständiges Finanzamt in Sachsen (da grössere / teurere Eigentumswohnung in Sachsen)

    Die Problematik besteht darin, dass wir für die Wohnung in Sachsen ein Aktenzeichen erhalten haben, für die Wohnung in Berlin jedoch nicht.

    Um die Grundsteuer für die Wohnung in Berlin auf der Elster-Website durchzuführen, benötigen wir jedoch entweder eine Steuernummer im Berliner Format (erster Block zweistellig statt dreistellig) oder ein Aktenzeichen im Sächsischen Format. Wir haben jedoch weder die eine noch die andere Nummer erhalten.

    Könnt Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen, wie wir auf der Elster-Website die Grundsteuer-Eingaben für die Berliner Wohnung durchführen können?

    Besten Dank für Euer Feedback.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Um die Grundsteuer für die Wohnung in Berlin auf der Elster-Website durchzuführen, benötigen wir jedoch entweder eine Steuernummer im Berliner Format (erster Block zweistellig statt dreistellig) oder ein Aktenzeichen im Sächsischen Format.
    Nein, ihr benötigt die Grundsteuernummer im Berliner Format und die steht auf eurem Grundsteuerbescheid für Berlin.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • ErazorX3
      Neuer Benutzer
      • 30.01.2023
      • 2

      #3
      Besten Dank für das kurzfristige Feedback, Charlie24.

      Die Grundsteuernummern für die Berliner Wohnung sowie den dazugehörigen Tiefgaragenstellplatz konnten in der Zwischenzeit ausfindig gemacht werden.

      Müssen nun aufgrund der separaten Grundsteuernummern für die Wohnung und den Stellplatz (gemeinsames Grundbuch, gleiches Flurstück, separat ausgewiesene MEA's) zwei getrennte Grundsteuer-Erklärungen auf der Elster-Website ausgefüllt werden, oder reicht es aus, den Stellplatz in der Grundsteuer-Erklärung für die Wohnung unter "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze“ aufzuführen?


      Besten Dank für Euer Feedback.

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Zitat von ErazorX3 Beitrag anzeigen
        Müssen nun aufgrund der separaten Grundsteuernummern für die Wohnung und den Stellplatz (gemeinsames Grundbuch, gleiches Flurstück, separat ausgewiesene MEA's) zwei getrennte Grundsteuer-Erklärungen auf der Elster-Website ausgefüllt werden, oder reicht es aus, den Stellplatz in der Grundsteuer-Erklärung für die Wohnung unter "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze“ aufzuführen?
        Eine Erklärung, aber das Flurstück muss natürlich doppelt mit den jeweiligen MEA erfasst und die Flächenanteile in GW2 Zeile 4 addiert werden.

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        • Moxie
          Neuer Benutzer
          • 31.01.2023
          • 1

          #5
          Für die sächsische Wohnung gibt man die auf der Lastschrift vermerkte 12-stellige Nummer ein - voran eine 11, inkl. dieser 11 an 9. Stelle eine 9 (für bebaute Grundstücke - und hinten dran eine 57:
          zum Beispiel
          11123456978012357 - somit eine 17-stellige Ziffernfolge.
          Zuletzt geändert von Moxie; 31.01.2023, 14:53.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Das Einheitswertaktenzeichen in Sachsen für adressierbare Grundstücke hat folgendes Format: xxx/xxx/xxxx/xxx/xxx/x

            https://hilfe.grundsteuer-digital.de...-steuernummer/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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