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Grundsteuer Niedersachsen

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    Grundsteuer Niedersachsen

    Ich habe noch 2 Fragen zur Grundsteuererklärung.
    Grundstück 15000qm, davon 2000qm Grundvermögen.Gebe ich die gesamte Fläche in der grundsteuererklärung an und sage dann wirtschaftlicher Anteil Zähler/Nenner 15000/2000?

    Landwirtschaftliche Fläche: werden Gehölzflächen anders berechnet als Landwirtschaftliche Flächen?evtl günstiger?
    Zählen Nebenflächen zur Landwirtschaftlichen Nutzung?

    Vielen Dank

    #2
    Der wirtschaftliche Anteil kann niemals größer als 1/1 sein. Du müsstest eigentlich zwei AZ haben und darum auch zwei Erklärungen abgeben, eins für das Grundvermögen und eins für den landw. Betrieb.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ich habe 2 Aktenzeichen (Grundvermögen und Land und Forstwirtschaft)
      Aufgeteilt in 2000qm Grundvermögen und 13000qm L+F
      Meine Frage ist, ob ich bei der Erklärung Grundstück Grundvermögen nur die 2000qm angeben (bei der Grundstücksgröße) und dann Zähler/Nenner 1/1 oder ob ich die 15000qm angeben und dann Zähler/Nenner 2000/15000?

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        #4
        Landwirtschaftliche Fläche: werden Gehölzflächen anders berechnet als Landwirtschaftliche Flächen?evtl günstiger?
        Ob Gehölz unter Forstwirtschaft oder Geringstland fällt, muss vor Ort entschieden werden, Landwirtschaftliche Nutzung ist das eher selten.

        Zählen Nebenflächen zur Landwirtschaftlichen Nutzung?
        Jein, sehr oft fällt das unter Hofstelle siehe Screenshot:

        Hofstellle.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Meine Frage ist, ob ich bei der Erklärung Grundstück Grundvermögen nur die 2000qm angeben (bei der Grundstücksgröße) und dann Zähler/Nenner 1/1 oder ob ich die 15000qm angeben und dann Zähler/Nenner 2000/15000?
          Ausgangsfläche ist immer die amtliche Fläche des Flurstücks.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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