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Grundsteuer Bayern: Frage zu: Angabe bei einer Fläche von mehr als 10.000 qm

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    Grundsteuer Bayern: Frage zu: Angabe bei einer Fläche von mehr als 10.000 qm

    Kontext:
    Landwirtschaftlicher Hof
    Gesamtfläche des Flurstücks: 27.930 qm
    Wohnhaus + Garten wurde 1998 steuerlich entnommen ohne eigene Flurnummer mit einer Fläche von 1440 qm, davon 452 qm Haus mit Anbau und Umgriffsfläche (ohne Garten)

    Unter Zeile 19, Punkt 25 "Zusätzliche Angabe bei einer Fläche des Grund und Bodens von mehr als 10.000 qm" bin ich mir nicht ganz sicher was ich eingeben soll. Der Hilfetext ist etwas unklar.

    Die wirtschaftliche Einheit ist das Grundstück mit dem Wohnhaus, also die 1440 qm, da die Landwirtschaft ja separat über Anhang 3 bewertet wird.

    Im Hilfetext steht:
    Gehört nur ein Teil der Flurstücksfläche aus z. B. Zeile 4 zum Grund und Boden der wirtschaftlichen Einheit, rechnen Sie bitte die gesamte Fläche des Flurstücks, die bebaut oder befestigt ist, auf Ihren Anteil herunter und geben diese Fläche an (bebaute bzw. befestigte Fläche × zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil aus Zeile 6 = Angabe für Zeile 19).
    Heißt das dann ich muss 452 * 1440 / 27930 = 27 qm rechnen und eintragen?

    Vielen Dank!

    #2
    Warum glaubst du, dass der Garten nicht zum Wohnteil gehört ?

    Unser Einfamilienhausgrundstück (kein Landwirtschaftsanteil) hat inklusive Garten etwas über 1.450 m²..

    Das ist doch am Land nicht außergewöhnlich. So wie du rechnest, geht es sowieso nicht. Entweder gilt

    1440/27930 oder 452/27930. Zeile 19 bleibt in jedem Fall leer!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Warum glaubst du, dass der Garten nicht zum Wohnteil gehört ?
      Da steht geschrieben:

      Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens in m², die bebaut oder befestigt ist
      Es geht hier um bebaute Fläche, also inkl. Pflaster usw, aber nicht um den Garten, bzw. Rasen, siehe auch folgender Text.

      Hier noch mal ein wenig Text aus der offiziellen Anleitung:
      Als bebaut gilt jeder Teil der Fläche des Grund und Bodens, der durch Bauwerke oberhalb der Geländeoberfläche überbaut bzw. überdeckt oder durch Bauwerke unterhalb der Geländeoberfläche unterbaut (z. B. Tiefgaragen) ist. Dabei bleiben Flächen von Baukonstruktionen wie Kellerlichtschächte, Dachüberstände, Vordächer, Sonnenschutzkonstruktionen sowie nicht mit dem Bauwerk konstruktiv verbundene Baukonstruktionen (z. B. Außentreppen und Außenrampen) unberücksichtigt. Als befestigt gilt jeder Teil der Fläche des Grund und Bodens, dessen Oberfläche durch Walzen, Stampfen, Rütteln oder Aufbringen von Baustoffen so verändert wurde, dass Niederschlagswasser nicht oder unter erschwerten Bedingungen versickern oder vom Boden aufgenommen werden kann. Darunter fallen z. B. Wege, Straßen, Plätze, Höfe, Stellplätze und Gleisanlagen, deren Grundstücksflächen insbesondere mit Asphaltdeckschichten, Betondecken, bituminösen Decken, Plattenbelägen, Pflasterungen (auch Rasenfugenpflaster, Porenpflaster, Basaltpflaster), Rasengittersteinen oder wassergebundenen Decken (aus Kies, Splitt, Schotter, Schlacke oder Ähnliches) bedeckt sind.
      Die Formel zur Berechnung hatte ich ja oben schon genannt.

      1440/27930 oder 452/27930.
      Diese Zahlen beziehen sich ja nicht auf die Zeile 19, sondern auf die Zeile 5, Feld 17 und 18.

      Ich glaube hier haben wir ordentlich aneinander vorbeigeredet.

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        #4
        Ich glaube hier haben wir ordentlich aneinander vorbeigeredet.
        Hier mal ein Auszug aus den FAQ für Bayern:

        Die Umgriffsfläche z. B. eines Wohnteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird für die Ermittlung des „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils“
        bei den Angaben zum Grund und Boden, Flurstücke, auf der Anlage Grundstück (BayGrSt 2) benötigt.

        Umgriffsfläche ist die bebaute Fläche samt Umgriff nach der Verkehrsauffassung.

        Zum Umgriff gehört beispielsweise

        der Hausgarten
        der Zufahrtsweg
        der Eingangsbereich bzw. Vorgarten oder
        die Terrasse.


        Die Aufzählung ist nur beispielhaft, auch der Rasen gehört zum Umgriff.

        Was Zeile 19 angeht, ist die Erläuterung doch verständlich:

        Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens in m², die bebaut oder befestigt ist

        heißt, Ausgangsfläche sind entweder 1440 m² oder 452 m²

        Zuletzt geändert von Charlie24; 31.01.2023, 15:41.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,
          habe ein LW-Betrieb (Bayern) mit Hofstelle mit zwei zusammengebauten Wohngebäuden, eine von 1960, andere 2000 Jahrgang, mit einem Hausnummer. Habe bereits für die beide BayGrSt2 die Ermässigung eingetragen. Die Frage ist: wie bezeichnet man Verwendungsweise der Gebäuden richtig: Wohnteil, Wohnhaus, Wohnung? Danke im Voraus. Viele Grüße Birgit.

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            #6
            Wohnteil, Wohnhaus, Wohnung?
            Eigentlich gibt es keine Vorgaben. Man soll für die Gebäude aussagekräftige Bezeichnungen verwenden, was aber gar nicht so einfach ist,

            weil das Textfeld nur 25 Zeichen erlaubt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke vielmals.

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                #8
                Hallo jugmac00 und Charlie24,

                bei uns war auch das Problem mit den Flächen über 10000 m². Gesamtflurstück 38696 m². Hofstelle 7350 m². Ausgemessene Wohnteil 850 m².
                In Zeile 19 steht auch, oder mindestens so verstanden, das auf dem Flurstück bebaute oder befestigte Fläche, was ja bei uns die Hofstelle mit verschiedenen Gebäuden und mit Pflaster oder Kies befestigt ist, sollen anteilmäßig auf Grundstück, in dem Fall auf den ausgemessenen Wohnteil runterrechnen. Ich glaube bei dem PC -Formular stand so.
                Es ist so verwirrend.
                Bei mir hat ständig Fehler angezeigt bei Zeile 6 Zähler und Nenner. Also Zähler 850 Nenner 38696. Ich weiß nicht warum. Ich habe letztendlich auf PC-Formular gemacht und ausgedruckt.

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                  #9
                  Es ist so verwirrend.
                  Eigentlich nicht. Nur der Wohnteil samt Umgriff gehört zur wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens, für die diese 10.000m² überhaupt

                  eine Rolle spielen. Die Landwirtschaft und dazu gehört auch die Hofstelle samt Gebäuden und befestigten Flächen fällt da ja raus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Okay. Ich habe jetzt Zähler 850 und Nenner 38696 in Zeile 6 eingegeben und gleichzeitig Zeile 19 freigelassen. Keine Fehlermeldung mehr! Danke.

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