Kontext:
Landwirtschaftlicher Hof
Gesamtfläche des Flurstücks: 27.930 qm
Wohnhaus + Garten wurde 1998 steuerlich entnommen ohne eigene Flurnummer mit einer Fläche von 1440 qm, davon 452 qm Haus mit Anbau und Umgriffsfläche (ohne Garten)
Unter Zeile 19, Punkt 25 "Zusätzliche Angabe bei einer Fläche des Grund und Bodens von mehr als 10.000 qm" bin ich mir nicht ganz sicher was ich eingeben soll. Der Hilfetext ist etwas unklar.
Die wirtschaftliche Einheit ist das Grundstück mit dem Wohnhaus, also die 1440 qm, da die Landwirtschaft ja separat über Anhang 3 bewertet wird.
Im Hilfetext steht:
Heißt das dann ich muss 452 * 1440 / 27930 = 27 qm rechnen und eintragen?
Vielen Dank!
Landwirtschaftlicher Hof
Gesamtfläche des Flurstücks: 27.930 qm
Wohnhaus + Garten wurde 1998 steuerlich entnommen ohne eigene Flurnummer mit einer Fläche von 1440 qm, davon 452 qm Haus mit Anbau und Umgriffsfläche (ohne Garten)
Unter Zeile 19, Punkt 25 "Zusätzliche Angabe bei einer Fläche des Grund und Bodens von mehr als 10.000 qm" bin ich mir nicht ganz sicher was ich eingeben soll. Der Hilfetext ist etwas unklar.
Die wirtschaftliche Einheit ist das Grundstück mit dem Wohnhaus, also die 1440 qm, da die Landwirtschaft ja separat über Anhang 3 bewertet wird.
Im Hilfetext steht:
Gehört nur ein Teil der Flurstücksfläche aus z. B. Zeile 4 zum Grund und Boden der wirtschaftlichen Einheit, rechnen Sie bitte die gesamte Fläche des Flurstücks, die bebaut oder befestigt ist, auf Ihren Anteil herunter und geben diese Fläche an (bebaute bzw. befestigte Fläche × zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil aus Zeile 6 = Angabe für Zeile 19).
Vielen Dank!
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