SH: verspätete Erklärungsabgabe aufgrund Registrierungsprozess

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  • HundKatzeMaus
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2022
    • 1355

    #1

    SH: verspätete Erklärungsabgabe aufgrund Registrierungsprozess

    Zumindest für S-H gilt: Eine verspätete Erklärungsabgabe aufgrund der Dauer des Registrierungsprozesses von ELSTER oder dem Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ hat im Falle der Grundsteuererklärung mit Abgabefrist 31.01.2023 keine verfahrensrechtlichen Folgen (z.B. kein Verspätungszuschlag).
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
  • Sepp
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2022
    • 364

    #2
    Wobei der Registrierungsprozess mit dem Personalausweis ja nichtmal 5 Minuten benötigt...

    Gruß
    Sepp

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      Und Du ja zig Monate Zeit hattest den Registrierungsprozess anzuleiern. Die Abgabepflicht für die Grundsteuererklärung und die -verlängerte- Frist ist ja nicht heute vom Himmel gefallen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      • XaverWdg
        Erfahrener Benutzer
        • 18.02.2017
        • 1048

        #4
        Wir in Bayern haben nochmals drei Monate Verlängerung bekommen.
        Manche Personen behaupten doch ganz böswillig, das hätte mit den Landtagswahlen im Herbst zu tun.
        Wobei ja für den "Normalsterblichen" in By die Erklärung doch relativ einfach ist.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Manche Personen behaupten doch ganz böswillig, das hätte mit den Landtagswahlen im Herbst zu tun.
          Da möchte ich jetzt keinen Zusammenhang herstellen. Ich habe zwischen August und Oktober 4 Erklärungen in Bayern eingereicht und erst

          letzte Woche den ersten Bescheid erhalten. Das heißt für mich, dass die Finanzämter mit den bisherigen Erklärungen gut ausgelastet sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Und in Hessen haben wir auch im Herbst Landtagswahlen, aber keine Fristverlängerung :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            • XaverWdg
              Erfahrener Benutzer
              • 18.02.2017
              • 1048

              #7
              Manche Personen werfen dem Bayr MPen auch Geltungssucht vor.
              Ich weiß nicht, wer in Hessen MP ist,
              ist wohl auch nicht so in der Öffentlichkeit präsent?
              Die ersten Monate gibt es noch "Schonzeit", dann wird erst gemahnt.

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                Boris Rhein, der alte (Volker Bouffier) ist freiwillig in Pension gegangen. Im übrigen scheinen das fast alle Bundesländer so zu machen, mit Ausnahme wie üblich von Bayern natürlich.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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