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Grundsteuer RLP gemischt genutztes Grundstück

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    Grundsteuer RLP gemischt genutztes Grundstück

    Hallo,
    habe ein kl. Haus aus 1748. EG Laden, 1.OG Lager für Laden. 2. OG Wohnraum u. 3. OG Schlafzimmer. Es befindet sich in diesem Haus nur eine Ferienwohnung und ein Ladengeschäft mit Lager. Also ein gemischt genutztes Grundstück.
    Ich habe die Fläche mit Außen Mauern genau ausgerechnet. Im Kreuzgewölbekeller steht nur ein Hochwasserdichter Heizoeltank, im Keller steht mehrmals im Jahr Bergwasser, sonst kann der feuchte Keller nicht genutzt werden. Der Dachboden ist nur von der Ferienwohnung zu betreten.
    Muß ich den Keller und den Dachboden mit hinzurechnen?
    Danke schon mal für Eure Antwort!!
    Zuletzt geändert von BKS; 01.02.2023, 11:23.

    #2
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...S_yqkUv7l6avVs
    Lt. Sachwertrichtlinie 4.1.1.4 Abs. 4 heißt es:
    "(4) Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden (vgl. Nummer 4.1.1.5 Absatz 3) und Kriechkellern, Flächen, die
    ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen
    sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken." **

    ** Nach weiteren ergänzenden Quellen sind Kriechkeller nur max. 1,25 m hoch.

    Beim Keller könnte man den Versuch machen, diesen ebenfalls nicht mitzurechnen und unter "Ergänzende Angaben" auf die fehlende Nutzbarkeit (außer ggf. Haltung von Fischen und Amphibien ;--) ) hinzuweisen.


    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Warum stellt die gleiche Frage immer wieder??? So geschehen am 28.01. und 31.01. - und nun schon wieder?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Danke timote, jetzt habe ich es verstanden.

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