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Grundsteuererklärung - Flur und Gemarkung weichen im Flurstücksviewer-Portal ab

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    Grundsteuererklärung - Flur und Gemarkung weichen im Flurstücksviewer-Portal ab

    Ich habe ein Problem bei der Grundsteuererklärung bezüglich der Angabe von Flur und Gemarkung.

    Im Grundbuchauszug, in früheren Grundsteuerbescheiden und im Informationsschreiben wird ein anderer Wert für Flur und Gemarkung, z. B. ausgedacht: VR XX0 angegeben, während auf dem Flurstücksviewer-Portal meines Bundeslandes der Wert VR XX4 für Flur und Gemarkung steht.

    Welcher dieser beiden Werte soll nun angeben werden? Soll man eventuell einen ergänzenden Kommentar in der Erklärung hinzufügen (unter GW1 Anlage 6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung)?

    Ist die Angabe aus den obigen Dokumenten korrekt und wird akzeptiert? Oder wäre beides richtig?
    Zuletzt geändert von Elster2k20; 31.01.2023, 17:55.

    #2
    Der Grundbuchauszug ist schon ein wenig älter, richtig? Die Ausfüllanleitung beschreib ja sehr detailliert, woher man die Informationen zum Grundstück bekommt, nämlich aus dem Flurstücksviewer. Also ist Wert auch zu nehmen. Eine Abweichung kommt z.B. zustande, weil die Flurstücke nachträglich digital vermessen wurden, aber noch keine Rückmeldung über Anpassungen noch nicht dem Grundbuchamt mitgeteilt wurde bzw. die noch keine Zeit für die Korrektur hatten. Wenn die Abweichung erheblich ist, kann du selbstverständlich eine ergänzende Anmerkung machen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
      Der Grundbuchauszug ist schon ein wenig älter, richtig? Die Ausfüllanleitung beschreib ja sehr detailliert, woher man die Informationen zum Grundstück bekommt, nämlich aus dem Flurstücksviewer. Also ist Wert auch zu nehmen. Eine Abweichung kommt z.B. zustande, weil die Flurstücke nachträglich digital vermessen wurden, aber noch keine Rückmeldung über Anpassungen noch nicht dem Grundbuchamt mitgeteilt wurde bzw. die noch keine Zeit für die Korrektur hatten. Wenn die Abweichung erheblich ist, kann du selbstverständlich eine ergänzende Anmerkung machen.
      Der Grundbuchauszug und das Informationsschreiben stammen aus September / Oktober letzten Jahres. Einen Grundsteuerbescheid haben wir Anfang diesen Jahres erhalten. Aus allen Dokumenten geht der erste Wert hervor, der vom Flurstücksviewer abweicht.

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        #4
        Dann gebe den ersten Wert ein und mache eine ergänzende Anmerkung.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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