Ich habe ein Problem bei der Grundsteuererklärung bezüglich der Angabe von Flur und Gemarkung.
Im Grundbuchauszug, in früheren Grundsteuerbescheiden und im Informationsschreiben wird ein anderer Wert für Flur und Gemarkung, z. B. ausgedacht: VR XX0 angegeben, während auf dem Flurstücksviewer-Portal meines Bundeslandes der Wert VR XX4 für Flur und Gemarkung steht.
Welcher dieser beiden Werte soll nun angeben werden? Soll man eventuell einen ergänzenden Kommentar in der Erklärung hinzufügen (unter GW1 Anlage 6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung)?
Ist die Angabe aus den obigen Dokumenten korrekt und wird akzeptiert? Oder wäre beides richtig?
Im Grundbuchauszug, in früheren Grundsteuerbescheiden und im Informationsschreiben wird ein anderer Wert für Flur und Gemarkung, z. B. ausgedacht: VR XX0 angegeben, während auf dem Flurstücksviewer-Portal meines Bundeslandes der Wert VR XX4 für Flur und Gemarkung steht.
Welcher dieser beiden Werte soll nun angeben werden? Soll man eventuell einen ergänzenden Kommentar in der Erklärung hinzufügen (unter GW1 Anlage 6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung)?
Ist die Angabe aus den obigen Dokumenten korrekt und wird akzeptiert? Oder wäre beides richtig?
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