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Grndsteuererklärung Niedersachsen Landwirtschaft - Nutzung ?

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    Grndsteuererklärung Niedersachsen Landwirtschaft - Nutzung ?

    Ich habe im Anschreiben für die Steuererklärung Flächen, die mit NF für Nebenflächen markiert sind und die ich einer Nutzung Zuordnen soll. Ich finde leider keine Kategorie für Wege und auch nicht für Bäche. Hat jemand einen Tipp, was ich nutzen kann und soll ? Ein Bach ist nun keine Bewirtschaftung wie ein Fischteich - der ist halt einfach da...

    Eigentlich hatte ich alles fertig und wollte nur noch einmal mit dem Kataster abgleichen - schon ein Schreck:
    Das Kataster mit den Informationen zur tatsächlichen Nutzung weicht ab von dem, was auf dem Anschreiben angedruckt ist. Beispiel: 3040qm Holz lt FA, aber im Kataster 3000qm Laubholz, 40 qm Weg. Zweites Beispiel 3040 lt FA LN Landwirtschaftliche Nutzfläche, in echt 3000qm LF und 40qm Weg. Was mache ich in beiden Beispielen mit dem Weg und im zweiten mit der Ertragszahl ?

    #2
    Feldwege sind Nebenflächen, die als Hofstelle erklärt werden können. Ein Bach kann unter 17 Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung

    erfasst werden.

    Hofstellle.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      P.S. für Gräben stellt sich die gleiche Frage - was ist das aus der Liste der Optionen in Elster ?

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        #4
        P.S. für Gräben stellt sich die gleiche Frage - was ist das aus der Liste der Optionen in Elster ?
        Gräben werden doch in dem Screenshot ebenfalls genannt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke ! Ich habe auch gerade so etwas gefunden:

          A 237.24Nutzungsart Hofstelle und Nebenbetriebe
          (1)1Die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einer Hofstelle umfassen den Grund und Boden,
          die Gebäude- und Gebäudenebenflächen einschließlich der darin ausgeübten Nebenbetriebe,
          soweit sie nicht den Wohngebäuden zuzuordnen sind.
          2Nicht zu den Wohngebäuden gehörende Gartenflächen sind der Nutzungsart Hofstelle zuzurechnen.
          3Wirtschaftswege, Hecken, Gräben, Grenzraine und dergleichen sind in die Hof- und Wirtschaftsgebäudefläche einzubeziehen, wenn
          sie nicht vorrangig einer Nutzung zuzuordnen sind.
          4Gleiches gilt für Bewässerungsteiche, Dämme, Uferstreifen und dergleichen, wenn sie nicht vorrangig als Unland zu klassifizieren sind.

          Quelle:
          B e w e r t u n g
          Koordinierte Erlasse
          der obersten Finanzbehörden der Länder
          vom 9. November 2021
          An we n d u n g d e s S ie b en te n Ab s c h n itts d e s Zweite n Te ils d e s Bewe rtu n g s g e s e tze s zu r
          Bewe rtu n g d e s Gru n d be s itze s (la n d - u n d fo rs twirts c h aftlic h e s Ve rm ög e n ) für die
          Gru n d s te u e r a b 1.J a n ua r 2022
          (AEBewGrSt)
          Zuletzt geändert von Paulchen1; 31.01.2023, 18:55.

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            #6
            Charlie 24 - Danke Deine Antwort hatte ich nicht gesehen, als mir die Gräben noch unterkamen.

            Nur, was mache mit den Differenzen Anschreiben FA und meinem Kataster ?

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              #7
              Wenn man erstmal die richtige Doku gefunden hat, wird es einfacher. Für meinen Fall Weg und Holz als Katasternutzung ist laut der Bewertung relativ klar, dass der Weg mit in das Holz gehört.

              A 237.3Forstwirtschaftliche Nutzung
              (2) Der Grund und Boden der forstwirtschaftlichen Nutzung umfasst alle Flächen, die dauernd
              der Erzeugung von Rohholz gewidmet sind (Holzbodenund Nichtholzbodenfläche).2Zur Holz-
              bodenfläche rechnen neben bestockten Flächen auch Waldwege, Waldeinteilungs- und Siche-
              rungsstreifen, wenn ihre Breite einschließlich der Gräben fünf Meter nicht übersteigt, und Flä-
              chen, die nur vorübergehend nicht bestockt sind (Blößen).3Zur Nichtholzbodenfläche rechnen
              die dem Transport und der Lagerung des Holzes dienenden Flächen (Waldwege, ständige Holz-
              lagerplätze usw.), wenn sie nicht zur Holzbodenfläche gerechnet werden.

              Fragt sich nun nur noch, was wir da für einen Weg haben - wird darauf das Holz transportiert oder nicht ... :-)

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                #8
                Und kommt noch besser: es gibt Flurstücke, da fehlen Flächen aus dem Kataster auf der FA-Liste...

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                  #9
                  Fragt sich nun nur noch, was wir da für einen Weg haben - wird darauf das Holz transportiert oder nicht ... :-)
                  Bei mir war es eindeutig ein Wirtschaftsweg neben einem Acker. Ich habe zwar auch einen Waldweg, der in alten Karten sogar

                  namentlich genannt wird, im aktuellen Kataster aber nicht klassifiziert ist. Der ist allerdings nicht einmal 3 m breit.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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