Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

3 Pferde + 1 Kuh in GW3a angeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    3 Pferde + 1 Kuh in GW3a angeben

    Hallo,

    als reine Hobbyhaltung ohne Ertrag gehaltene 3 Pferde plus 1 Kuh müssen auch mit unter Tierbestand angegeben werden? Die Leute nutzen sie wirklich nur als "Haustiere", auch die Kuh/der Bulle. Davon kann man halten, was man will, es ist aber so.

    #2
    Ich würde eine Hobbyhaltung dieser Größenordnung nicht angeben. Es ist ja keine gewerbliche Nutzung, sondern eben nur ein Hobby. Du musst ja auch keine Hunde und Katzen angeben, die als Haustiere gelten.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Ja, so sehe ich es auch, die Frage ist nur, ob es auch rechtlich so ist ... eventuell Charlie24?

      Kommentar


        #4
        Die ertragsteuerliche Einordnung eines Landwirtschaftlichen Betrieb unterscheidet sich natürlich vom Begriff der Landwirtschaft bei der Bewertung

        für Zwecke der Grundsteuer. Ertragsteuerlich ist das sicher Liebhaberei, bei der Grundsteuer muss ich mal sehen, ob man in den Verwaltungsvorschriften

        dazu Aussagen findet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke Charlie. Trotz schon erfolgter Fristverlängerung sind viele am 31ten noch nicht annähernd fertig. Ich wäre bei Gewerblichen für Strafen ab dem 1.2.

          Ich habe immer noch nicht sicher zugeordnete Begrifflichkeiten wie Straßenverkehr (befestigte Zufahrt von der Straße zu einem Einkaufsmarkt), Flugplatz ( Haus der Luftsportjugend e.V.) oder Sportanlage (kleiner Reitplatz für die 3 Pferde),

          Kommentar


            #6
            Charlie24 ... es hat sich nichts Neues ergeben?

            Kommentar


              #7
              Zitat von Kleinteilbesitzer Beitrag anzeigen
              Charlie24 ... es hat sich nichts Neues ergeben?
              Nichts Neues? Die Kuh (den Ochsen) betreffend.

              Kommentar


                #8
                Hast du denn selber mal gesuchmaschint, wie Tierhaltung bei der Grundsteuer definiert und abgegrenzt ist? Man sollte im Forum auch stets das Bundesland angeben, weil die Bestimmungen unterschiedlich sind.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                Kommentar


                  #9
                  Ja, ich habe gesuchmaschint und Charlie dürfte das Bundesland (Sachsen-Anhalt) aus vorherigen Beiträgen kennen. Zwischen nutzbarer Tierhaltung und dem Halten 1 Kuh als Hobby - über die Sinnhaftigkeit kann man streiten - gibt es viele Nuancen.

                  Kommentar


                    #10
                    Hier ein Auszug aus der Anleitung zum Tierbestand aus Bayern zur Kenntnisnahme: "Fügen Sie bitte die Anlage Tierbestand (BayGrSt3A) bei, wenn Sie ... im Rahmen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Tiere erzeugen bzw. halten."

                    Diese Aussage ist auf andere Bundesländer übertragbar. Wenn ich also drei Pferde und 2 Kühe als Hobby halte, ist das meines Erachtens im Rahmen der Grundsteuererklärung nicht anzugeben, da ich ja keinen landwirtschaftlichen Betrieb führe, obwohl ich mit der Anlage 3 meine landwirtschaftlichen Flächen angebe. Die Flächen haben aber u.U. nichts mit der Führung eines Betriebes zu tun.

                    Wenn du dieser Argumentation folgen kannst, dann musst du eben die Anlage 3a ausfüllen. Deine Entscheidung - und die wird dir hier auch niemand abnehmen. Sonst frage doch einfach beim Finanzamt nach.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                    Kommentar


                      #11
                      Danke HundKatzeMaus ... so sehe ich das auch.

                      Kommentar


                        #12
                        Ich habe mir jetzt mal die einschlägigen Vorschriften einschließlich des Anwendungserlasses zu Gemüte geführt.

                        Diese "Hobbytierhaltung" fällt nach meiner persönlichen Einschätzung weder unter landwirtschaftliche noch unter gewerbliche Tierhaltung.

                        Verbindliche Auskünfte zu Steuerrechtsfragen gibt es hier im Forum bekanntlich nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Danke Charlie ... nicht erwähnen dürfte in diesem Fall das richtige sein. Und das Thema Verbindlichkeit gab's ja schon ein paar Mal ... alles unverbindlich in so einem Forum, dass sollte jedem klar sein. In meinen Augen.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X