Hallo, ich habe es jetzt lange vor mich hergeschoben und jetzt droht das Finanzamt mit 500 Euro Strafe.
Ich habe jetzt in mein Elster die Werte eingetragen:
Zeile 22 vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG)
??? Zeile 34 - muss hier der Gesamtumsatz eingetragen werden? Also 350+264+3312,48 = 3927 €
Zeile 38 =350€ netto - verkaufter Strom an Netz
Zeile 39 =264€ netto (zu 7,81ct/kWh) - genutzter Strom aus PV und Speicher
Zeile 60 Summe der USt. aus Zeile 38 & 39
Zeile 122 =3312€ (die Steuer aus der Beschaffung der Anlage, diese wurde bereits erstattet)
Zeile 168 44,65€ ist die Ust. welche ich aus den Voranmeldungen bereits an das FA abgeführt habe
Zeile 169 da kommt dann folgendes bei heraus: -3195,34 die an das FA abgeführt werden müssen - also Guthaben. Aber die Vorsteuer wurde bereits erstattet.
Was habe ich falsch gemacht? Elster meckert mir folgende Fehler an:
Gefundene Fehler und Konflikte
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
Ich habe jetzt in mein Elster die Werte eingetragen:
Zeile 22 vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG)
??? Zeile 34 - muss hier der Gesamtumsatz eingetragen werden? Also 350+264+3312,48 = 3927 €
Zeile 38 =350€ netto - verkaufter Strom an Netz
Zeile 39 =264€ netto (zu 7,81ct/kWh) - genutzter Strom aus PV und Speicher
Zeile 60 Summe der USt. aus Zeile 38 & 39
Zeile 122 =3312€ (die Steuer aus der Beschaffung der Anlage, diese wurde bereits erstattet)
Zeile 168 44,65€ ist die Ust. welche ich aus den Voranmeldungen bereits an das FA abgeführt habe
Zeile 169 da kommt dann folgendes bei heraus: -3195,34 die an das FA abgeführt werden müssen - also Guthaben. Aber die Vorsteuer wurde bereits erstattet.
Was habe ich falsch gemacht? Elster meckert mir folgende Fehler an:
Gefundene Fehler und Konflikte
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
- Mögliche Fehlerquellen
- Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
Mögliche Fehlerquellen - Ihre Angaben sind leider nicht korrektas Vorauszahlungssoll ist in jedem Fall auszufüllen. Wurden keine Vorauszahlungen geleistet, ist der Wert "0,00" einzutragen.
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