Grundsteuer Bayern

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  • sallerma
    Neuer Benutzer
    • 31.01.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuer Bayern

    Hallo,

    nachdem ja nun die Abgabe der Grundsteuer nochmals verlängert wurde, kann ich ja ggf. Änderungen nachreichen?

    Mein Problem ist ein Nebengebäude welches 3 Eingänge hat: 1x Garage, 1x Holzschuppen, 1x Abstellraum/Waschhaus.

    In der Erklärung wurde nun 1 Garage (-50qm) und 1 Nebengebäude (Holzschuppen u. Abstellraum/Waschhaus -30qm) eingetragen. Ist dies nun korrekt
    oder muss ich das Gebäude als 1 Einheit eintragen und kann nur 30qm in Abzug bringen?

    Wäre nett wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte. Vielen lieben Dank im voraus.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    In der Erklärung wurde nun 1 Garage (-50qm) und 1 Nebengebäude (Holzschuppen u. Abstellraum/Waschhaus -30qm) eingetragen. Ist dies nun korrekt
    Das ist natürlich korrekt. Unsere Doppelgarage ist auch baulich mit einem anderen Gebäudeteil verbunden, den haben wir auch getrennt erklärt.

    Der einzige Fehler, der dir vielleicht unterlaufen ist, könnte den Holzschuppen betreffen, falls damit ein Schuppen zur Lagerung von Brennholz

    gemeint ist. Brennstofflagerflächen rechnen nämlich gemäß DIN 277 generell nicht zur Nutzfläche.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • sallerma
      Neuer Benutzer
      • 31.01.2023
      • 2

      #3
      ich danke dir vielmals für diese Auskunft @Charlie24 - dann kann ich das ja noch nachträglich erläutern/abändern

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        ... dann kann ich das ja noch nachträglich erläutern/abändern
        Wenn die 30 m² Freibetrag insgesamt nicht überschritten wurden, kann man sich das aber auch sparen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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