Wie kann das Aktenzeichen für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer herausgefunden werden, wenn das Anschreiben des Finanzamtes nicht mehr vorhanden oder auffindbar ist? Eine NRW-Steuernummer ist scheinbar nicht anstelle des Aktenzeichens gültig. Steht das Aktenzeichen bei der Abbuchung der bisherigen Grundsteuer im Kontoauszug und ist es dasselbe, das für die neue Grundsteuer benötigt wird?
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Grundsteuer NRW: Aktenzeichen herausfinden ohne Anschreiben
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Ergänzung: bei der Abbuchung auf dem Kontoauszug sieht das Format des Aktenzeichens anders aus als in den Ausfüllbeispielen.
Die Finanzverwaltung NRW gibt im Kontoauszug nur Punkte an, wo sie im ursprünglichen Aktenzeichen mal Schrägschtriche, mal Bindestriche, mal Punkte erwartet. Auch scheint hier jede Stadt einen ganz unterschiedlichen Betreff bei der Abbuchung anzugeben, so steht wohlin Minden nicht, wie in anderen Städten die mit "133." (bzw. "133/") beginnende Einheitswert-Nr. sondern eine andere Zahl, die beginnt nicht mit 133 und enthält auch kein "-3-" wie in dieser Liste der Formate der Aktenzeichen der Bundesländer genannt:
https://hilfe.grundsteuer-digital.de...-steuernummer/Zuletzt geändert von mocha; 01.02.2023, 00:04.
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Das 13-stellige Aktenzeichen (bisher: Einheitswertaktenzeichen) finden Sie- auf Ihrem letzten Einheitswertbescheid,
- auf Ihrem letzten Grundsteuermessbescheid,
- auf Ihrem letzten Grundsteuerbescheid,
- auf Ihrem Kontoauszug, sofern die Stadt oder Gemeinde die Grundsteuer von Ihrem Konto abbucht oder
- in dem Informationsschreiben des Bundeslandes.
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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