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Grundsteuer BW LuF & Wohnung in einem Gebäude wie verrechnen

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    Grundsteuer BW LuF & Wohnung in einem Gebäude wie verrechnen

    Hallo
    wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb. (BaWü)
    Auf einem Flurstück (8510qm) haben wir
    Landw. Nutzfläche, (4014qm)
    mehrere Landwirtschaftsgebäude (~1500qm)
    befestigte Hofflächen
    und
    ein Wohnhaus inkl. Räumen die für die Landwirtschaft genutzt werden (Hofladen z.B).
    Wie und wo differenzieren wir (vorallem das Haus) zwischen landw. Nutzung und Privatnutzung?

    Danke mal, für Auskunft

    #2
    Der Wohnteil samt Umgriff muss als Grundvermögen erklärt werden (Grundsteuer B)

    Die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen gehören zur Hofstelle. Ob ein Hofladen auch zur Hofstelle gehört, weiß ich nicht auswendig.

    Was den Wohnteil angeht, überwiegt sicher die Wohnnutzung, so riesig wird der Hofladen ja nicht sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke, Charlie24
      Die Grundsteuer schafft es tatsächlich, uns immer wieder mal zum Blackout zu bringen,
      trotz dass wir Anträge in der Landwirtschaft ja gewohnt sind.
      Gebe ich einfach die Grundfläche vom Haus als Grundvermögen an,
      oder rechne ich alle Wohnqudratmeter minus in unserem Fall die gewerblichen Quadratmeter.
      -> weils ja überall heißt, Keller nicht angeben, Treppenhaus über 3 Stufen nicht usw.?
      Der Hofladen macht schon über1/3 qm zur Wohnflächen -qm aus.

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        #4
        In Baden-Württemberg wird man nicht nach Wohn- und Nutzflächen gefragt, sondern nur nach der überwiegenden Wohnnutzung.

        Der Wohnteil samt Umgriff gehört zum Grundvermögen und muss von der Landwirtschaft über Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1

        separiert werden. Zum Umgriff eines Wohnteils gehören z. B. Nutzgarten, Terrasse, Rasenflächen, PKW-Garagen und PKW-Stellplätze,

        also nicht nur die mit dem Wohnhaus überbauten Flächen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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