Hallo alle zusammen,
hoffentlich kann mir hier geholfen werden.
Welche Nutzfläche soll ich in den Zeilen 20 ff. der Anlage Grundstück (BayGrSt 2) für zwei Nebengebäude, die von untergeordneter Bedeutung sind, angeben? Beide befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung.
Gartenhaus 14 qm
Schuppen 40 qm, wovon die Haelfte des Schuppens fuer die Brennholzlagerung verwendet wird, womit nur 20 qm anzusetzen wären.
Müssen beide Nebengebäude angegeben werden oder nur der Schuppen, weil er mehr als 30 qm hat?
hoffentlich kann mir hier geholfen werden.
Welche Nutzfläche soll ich in den Zeilen 20 ff. der Anlage Grundstück (BayGrSt 2) für zwei Nebengebäude, die von untergeordneter Bedeutung sind, angeben? Beide befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung.
Gartenhaus 14 qm
Schuppen 40 qm, wovon die Haelfte des Schuppens fuer die Brennholzlagerung verwendet wird, womit nur 20 qm anzusetzen wären.
Müssen beide Nebengebäude angegeben werden oder nur der Schuppen, weil er mehr als 30 qm hat?
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