Grundsteuer-Erklärung BayGrSt 2

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Stauernjager
    Neuer Benutzer
    • 01.02.2023
    • 3

    #1

    Grundsteuer-Erklärung BayGrSt 2

    Hallo alle zusammen,

    hoffentlich kann mir hier geholfen werden.
    Welche Nutzfläche soll ich in den Zeilen 20 ff. der Anlage Grundstück (BayGrSt 2) für zwei Nebengebäude, die von untergeordneter Bedeutung sind, angeben? Beide befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung.
    Gartenhaus 14 qm
    Schuppen 40 qm, wovon die Haelfte des Schuppens fuer die Brennholzlagerung verwendet wird, womit nur 20 qm anzusetzen wären.
    Müssen beide Nebengebäude angegeben werden oder nur der Schuppen, weil er mehr als 30 qm hat?
    Zuletzt geändert von Stauernjager; 01.02.2023, 19:07.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Nach der Anleitung sind alle Nebengebäude anzugeben, ggf. mit Nutzfläche 0. Ich habe im Textfeld immer die tatsächliche Nutzfläche mit

    angegeben, das sah dann so aus: Gartenhaus 14 m² - Nutzfläche 0 m²; Brennholzschuppen 20 m² - Nutzfläche 0 m²; Geräteschuppen 20 m² - Nutzfläche 4 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Stauernjager
      Neuer Benutzer
      • 01.02.2023
      • 3

      #3
      Hallo Charlie24,

      ich danke Dir für die Hilfe.
      Warum werden die Umlaute nicht angezeigt?

      Mit freundlichen Grüßen
      Stauernjager

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Warum werden die Umlaute nicht angezeigt?
        Das liegt vermutlich an deinem Browser bzw. dessen Einstellungen.

        Werden dir ä ö ü und ß in meiner Antwort korrekt angezeigt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Stauernjager
          Neuer Benutzer
          • 01.02.2023
          • 3

          #5
          Ja,schon. Danke.

          Kommentar

          Lädt...