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Grundsteuerreform Sachsen - Grundstücksart und Gebäude bei leeren sehr alten Häusern

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    Grundsteuerreform Sachsen - Grundstücksart und Gebäude bei leeren sehr alten Häusern

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich beiße mir gerade noch bei den Angaben zur Grundsteuerreform die Zähne aus. Folgender Sachverhalt: Aus einem Erbe ist ein Grundstück aufgeteilt in zwei Flurstücke mit jeweils auf jedem Flurstück stehendem Gebäude (Grundstücksfläche = Gebäudefläche) in meinen Besitz über gegangen. Das Baudatum der Gebäude ist nicht mehr nachvollziehbar (einmal schätzungsweise 1700 und eins schätzungsweise 1850). Beide Gebäude sind aktuell leer stehend und eignen sich in derzeitigem Zustand keinesfalls als Wohngebäude (hier wäre eine grundlegende Sanierung/Modernisierung/Kernsanierung notwendig oder es bleibt nur noch der Abriss). Was mit den Gebäuden zukünftig passiert steht auch noch nicht fest, hier sind wir gerade noch in den Überlegungen/Planungen. Was gebe ich dazu nun in den Angaben zur Steuerreform an? Was ist das für eine Grundstücksart? Ich tendiere zu "sonstiges bebautes Grundstück". Wie gebe ich diese Gebäude an? Es sind ja aktuell keine Wohngebäude, sondern sie sind einfach nur leerstehend, aktuell ohne irgendeine Verwendung.
    Ich habe bisher nirgendwo etwas zu dieser Situation etwas gefunden. Ich hoffe, ihr habt eine Idee.

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße Marco

    #2
    Was ist das für eine Grundstücksart? Ich tendiere zu "sonstiges bebautes Grundstück". Wie gebe ich diese Gebäude an? Es sind ja aktuell keine Wohngebäude, sondern sie sind einfach nur leerstehend, aktuell ohne irgendeine Verwendung.
    Das ist wahrscheinlich nicht zielführend, denn da musst du im Sachwertverfahren eine Gebäudeart auswählen und da wirst du keine passende finden.

    Wie wäre es mit unbebautes Grundstück ? Bebaute Grundstücke sind nämlich nur Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden.

    Unbebaute Grundstücke sind dagegen Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Das muss man natürlich dann unter

    Ergänzende Angaben erläutern.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__246.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__248.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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