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Grunsteuerreform die Nächste

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    Grunsteuerreform die Nächste

    Hallo,
    erst einmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner letzten Frage!

    Nun hänge ich bei Punkt 8. Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden
    Zwei Auswahlmöglichkeiten:
    1. Es wurde ein Erbbaurecht bestellt. Da mir das Gebäude gehört, nicht aber das Grundstück (Erbpacht) würde ich annehmen, das ich das Häckchen hier machen muss. Oder?
    2. Es sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet worden. Ähm, ja, das auch. oder muss ich hier das Häckchen machen? Oder bei beiden? Und wessen Daten gebe ich nun darunter ein. Erbbauberechtigter (Ich) oder Erbbauverpflichteter (Grundstücksbesitzer)?

    Und wieder Dank im Vorraus! Ich geb nicht auf. Irgendwann bin ich durch und bete, das ich alles richtig gemachrt habe :-)

    #2
    Bitte das Bundesland angeben !

    Normal ist das Häkchen nur bei Erbbaurecht zu setzen Es sind Angaben zum Erbbauverpflichteten (Grundstückseigentümer) zu machen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Halleluja, ich bin durch. Prüfung ok! Dank an Charlie24!

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