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Grundsteuererklärung für BW, mehreren Grundstücken (Wiesen)

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    Grundsteuererklärung für BW, mehreren Grundstücken (Wiesen)

    Guten Tag,
    ich möchte eine Grundsteuererklärung für BW, mit fünf Grundstücken (Wiesen) abgeben.
    Keine Landwirtschaftliche Nutzung!
    Alle sind zu einem Aktenzeichen zugehörig!?

    GW1:
    Jetzt kann ich unter „3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens“, mehrere/alle Grundstücke eintragen.
    Später unter GW2, lassen sich aber nur 2 Grundstücke eintragen. Wenn ich das mache, entstehen viele Fehler und Elster will noch Einträge, die ich nicht liefern kann?

    Alle einzeln eintragen geht, ohne Fehler. Aber, da ich ja nur ein Aktenzeichen habe, geht das auch nicht.
    Wie muss man hier vorgehen?

    #2
    Die Wiesen sind Landwirtschaft und müssen auch so erklärt werden. In GW1 dürfen die Flurstücke überhaupt nicht erfasst werden,

    die sind nur in die Anlage GW3 einzutragen. Die Anlage GW2 muss entfernt, die Anlage GW3 stattdessen hinzugefügt werden.

    Forstwirtschaft.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24!
      Kann ich für die Nutzung dann "13 Kleingarten- und Dauerkleingartenland", verwenden. Da ich dort nichts erwirtschafte ?

      Denn hätte ich noch eine Frage:
      Da wir drei Grundstückseigentümer sind, tragen ich dann unter GW3, die volle Grundstücksgröße ein oder mein Anteil?
      In GW1 habe ich alle eingetragen, mit 1/3 Anteil.

      Freundliche Grüße
      wlan

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        #4
        Kann ich für die Nutzung dann "13 Kleingarten- und Dauerkleingartenland", verwenden. Da ich dort nichts erwirtschafte ?
        Wenn im Liegenschaftskataster Grünland steht, wählt man Landwirtschaftliche Nutzung aus und trägt die Ertragsmesszahl ein.

        Man trägt immer die amtliche Fläche ein. Da nur eine Erklärung abgegeben wird, müssen sich m. E alle Angaben auf die gesamten Flurstücksflächen

        beziehen. Welche Art von Gemeinschaft seid ihr denn ?

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          So wie ich das verstehe sind wir als Notariell eingetragene Besitzer, eine Bruchteilsgemeinschaft.

          Danke! Das mit der Wirtschaftlichen Nutzung funktioniert so.

          Freundliche Grüße
          wlan

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            #6
            So wie ich das verstehe sind wir als Notariell eingetragene Besitzer, eine Bruchteilsgemeinschaft.
            Bei Landwirtschaftlichen Flächen kommt das ziemlich selten vor, häufig trifft man da auf Erbengemeinschaften.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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