Ich hätte eine Frage zu Anlage GW2 -> Anlage 4: Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen; Zeile 14 "Weitere Wohnräume" bei einer Eigentumswohnung.
Hierzu gehören nicht die in § 2 Abs. 1 WoFlV genannten Wohnräume, z. B. a) Kellerräume, b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, c) Waschküchen, etc., richtig?
Hierzu gehören nicht die in § 2 Abs. 1 WoFlV genannten Wohnräume, z. B. a) Kellerräume, b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, c) Waschküchen, etc., richtig?
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