Energiepreispauschale für Selbständige

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • seerose2002
    Neuer Benutzer
    • 16.08.2016
    • 9

    #1

    Energiepreispauschale für Selbständige

    Bei Selbständige werden einfach 300 von der Vorauszahlt angezogen, doch ich habe
    keine Vorauszahlung, mein einkomen für 2022 belief sich auf 7000€, zahle dadurch keine Steuern, nur die 19% Umsatzsteuer
    der einnahmen.
    Gibt es keine Energiepreispauschale?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Meine vierteljährlichen ESt-Vorauszahlungen für meine gewerblichen Einkünfte lagen in 2022 jeweils unter 300 EUR. Ich habe also die sog. Energiepreispauschale noch nicht erhalten. Auch für meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit habe ich diese noch nicht bekommen. Das soll dem Vernehmen nach ja jeweils über die

    Kommentar

    • seerose2002
      Neuer Benutzer
      • 16.08.2016
      • 9

      #3
      Hallo L. E. Fant

      Super schnell, aber die zahlen ja alle eine Vorauszahlung,
      zwar weniger als 300 im Qurtal, ich zahle aber nichts,
      ich habe meinen Steuerbescheid nun bekommen, aber da steht nichts von den 300€.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        ich habe meinen Steuerbescheid nun bekommen, aber da steht nichts von den 300€.
        Niemand hat bisher einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 bekommen, auch du nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • seerose2002
          Neuer Benutzer
          • 16.08.2016
          • 9

          #5
          Ja, da hast du Recht, Der Bescheid ist für 2021, gibt es dann die 300€ erst mit den Bescheid von 2022?das wäre echt frech, die Arbeiter, die Geld verdienen haben es im Sep-21 bekommen

          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            nein, im September 22. 21 gab es noch keine Energiekrise.

            Kommentar

            • seerose2002
              Neuer Benutzer
              • 16.08.2016
              • 9

              #7
              Natürlich solle es heißen Sep-22, dann würde ich meine 300 erst Jan/Feb. 2024 bekommen oder noch später, oder sehe ich das falsch?

              wobei die Rentner ihre 300€ auch schon bekommen haben jedenfalls die, die jedes Quartal eine Vorauszahlung leisten mussten.

              Zuletzt geändert von seerose2002; 03.02.2023, 09:40.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                oder sehe ich das falsch?
                Ja, das siehst du falsch ! Wenn du deine Einkommensteuererklärung für 2022 bis März 2023 einreichst, hast du gute Chancen, bis Ende April 2023

                einen Einkommensteuerbescheid für 2022 zu bekommen, der die EPP enthält.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • holzgoe
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.01.2009
                  • 12107

                  #9
                  Hallop seerose2002,
                  wenn du deine Steuererklärung 2022 jetzt bald einreichst, dann kannst du Ende März/Anfang April 2023 deinen Bescheid erhalten.

                  Tschüß

                  Kommentar

                  • seerose2002
                    Neuer Benutzer
                    • 16.08.2016
                    • 9

                    #10
                    da habt ihr recht, ich habe die Steuer immer erst im Hebst eingereicht

                    Kommentar

                    • Picard777
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.05.2006
                      • 7872

                      #11
                      "Immer" ? Obwohl vor Corona die Frist "immer" der 31.07. bzw. vorher der "31.5." war ? Böse, böse ... ;-)
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar

                      Lädt...