Hallo,
ist eine private Zuwegung, mit 3.3 Meter breite und 40 Meter länge, welche zu den bebauten Grundstück dazu gehört, von der Steuer befreit?
Wenn ja, wie kann man das eintragen?
Es gehört ja zu den bebauten Grundstück, also kann man es dort nicht angeben als unbebaute Fläche.
ist eine private Zuwegung, mit 3.3 Meter breite und 40 Meter länge, welche zu den bebauten Grundstück dazu gehört, von der Steuer befreit?
Wenn ja, wie kann man das eintragen?
Es gehört ja zu den bebauten Grundstück, also kann man es dort nicht angeben als unbebaute Fläche.
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