Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Niedersachsen Zuwegung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Niedersachsen Zuwegung

    Hallo,

    ist eine private Zuwegung, mit 3.3 Meter breite und 40 Meter länge, welche zu den bebauten Grundstück dazu gehört, von der Steuer befreit?
    Wenn ja, wie kann man das eintragen?

    Es gehört ja zu den bebauten Grundstück, also kann man es dort nicht angeben als unbebaute Fläche.

    #2
    ist eine private Zuwegung, mit 3.3 Meter breite und 40 Meter länge, welche zu den bebauten Grundstück dazu gehört, von der Steuer befreit?
    Grundsätzlich nein ! Wenn du meinst, es würde darauf tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfinden, kannst du das nur unter Ergänzende Angaben vermerken.

    Es gehört ja zu den bebauten Grundstück, also kann man es dort nicht angeben als unbebaute Fläche.
    Das siehst du richtig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,
      es fahren ja alle auf den Weg um zu uns zu kommen und auch von den Nachbarn drehen einige auf dem Weg, da keine feste Trennung zu den Grundstück besteht.
      Dort ist ein Geschäft....

      Kommentar


        #4
        ... es fahren ja alle auf den Weg um zu uns zu kommen
        Unsere Besucher benutzen ebenfalls unsere gut 30 m lange Zufahrt, Postbote eingeschlossen. Das macht die Zufahrt noch lange nicht

        zu einer öffentlichen Verkehrsfläche. Hier im Forum gibt es keine Steuerberatung für den Einzelfall, nur Ausfüllhilfe ist erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ja das ist klar das hier nur Hilfe gegeben wird.
          dafür bin ich ja auch dankbar.
          Man will ja nicht unbedingt mehr bezahlen wie nötig....
          ist halt ärgerlich, wenn so viel Weg zu nichts anderes zu gebrauchen ist.
          Wenn jetzt 2 Familien Haus gewesen wäre, was das Grundstück her geben würde, dann kann man es absetzen, da ha die Zuwegung von mehreren Besitzern genutzt wird...

          Kommentar


            #6
            Wenn jetzt 2 Familien Haus gewesen wäre, was das Grundstück her geben würde, dann kann man es absetzen,
            Wenn ein Weg mehreren Nachbarn gemeinsam gehört, dann reduziert sich zwar der Flächenanteil, aber ansonsten sehe ich da keine Änderung.

            Wenn ich es recht im Kopf habe, geht der m² Grundstücksfläche in Niedersachsen mit 4 Cent in die Berechnung des Äquivalenzbetrags ein,

            macht bei 100 m² Wegefläche 4,00 €. Unser Grundstück in Bayern mit der langen Zufahrt hat über 1.800 m², da hat sich der Grundsteuermessbetrag

            jetzt mehr als verdoppelt. Was soll ich denn dagegen machen ? Nichts, an der Größe kann ich nichts ändern und an der langen Zufahrt auch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X