Hallo,
ist es richtig, für eine Grundsteuererklärung in NRW zwei mal das Formular GW2 zu verwenden, wenn zu einem Aktenzeichen zwei Grundstücke gehören?
Konkret geht es um ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus, zu dem ein Miteigentumsanteil eines Gemeinschaftsgrundstücks (Zuwegung) gehört.
Muss man für die Berechnung des Werts des Gemeinschaftsgrundstücks das Sachwertverfahren verwenden, weil es unbebaut ist, oder wählt man auch hier das Ertragswertverfahren, weil es untrennbar mit dem bebauten Grundstück zusammenhängt?
ist es richtig, für eine Grundsteuererklärung in NRW zwei mal das Formular GW2 zu verwenden, wenn zu einem Aktenzeichen zwei Grundstücke gehören?
Konkret geht es um ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus, zu dem ein Miteigentumsanteil eines Gemeinschaftsgrundstücks (Zuwegung) gehört.
Muss man für die Berechnung des Werts des Gemeinschaftsgrundstücks das Sachwertverfahren verwenden, weil es unbebaut ist, oder wählt man auch hier das Ertragswertverfahren, weil es untrennbar mit dem bebauten Grundstück zusammenhängt?
Kommentar