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Grundsteuererklärung BY - Grundstücksgemeinschaft

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    Grundsteuererklärung BY - Grundstücksgemeinschaft

    Hallo zusammen,

    die "normalen" Grundsteuererklärungen bin ich durch und stehe jetzt vor einem speziellen Problem. (Grundsteuerklärung in Bayern, Land und Forstwirtschaft)

    Es geht um eine Flurnummer welche auf 5 Personen aufgeteilt ist (Eine eigenes Aktenzeichen für nur dieses Grundstück habe ich vom Finanzamt erhalten). Zwei der Personen haben je ein Drittel Anteil und der restliche Drittel des Grundstücks gehört einer Erbengemeinschaft aus 3 Personen zu je gleichen Anteilen. Wie gebe ich diese Kombination an??
    Zunächst im Hauptvordruck unter Eigentumsverhältnis liegt nach meinen Verständniss eine Bruchteilgemeinschaft vor ich hoffe das passt so da ja eigentlich eine Bruchteilsgemeinschaft mit einer Erbengemeinschaft vorliegt??? ((Zeile 11))
    Was ist anschließend zu Angaben zur Erbengemeinscahft, Bruchteilsgemeinschaft und ... anzugeben. Ist der Name der Gemeinschaft einfach Bruchteilsgemeinschaft ohne weitere Anschrift? (Im oberen Teil konnte ich die Gemarkung und Flurstücknummer ja bereits angeben)
    Im weiteren gebe ich die Eigentümer an hier muss ich dann auch zusätzliche Blätter für weitere Miteigentümer angeben. Muss ich hier unter Anteil an der wirtschaftlichen Einheit Zähler/Nenner für die beiden Personen mit 1/3 Anteil 1/3 eintragen und für die Erbengemeinschaft je 1/9 tel eintragen? Ist das so korrekt?
    Und müssen am Schluss alle 5 Personen unterschreiben wenn wir die Grundsteuererklärung einreichen?

    Als sei es nicht schon zu viel des guten mit dieser Flurnummer liegen auch noch ein paar Quadratmeter gemischter Nutzung vor auf der die Energieversorgung Ostbayern AG einen TrafoMast mit beschränkter Dienstbarkeit eingetragen. Muss ich diese Nutzungsfläche dann anschließend als Grundsteuerermäßigung deklarieren?

    Tut mir Leid für die vielen Fragen aber ich hoffe hier kann man mir helfen. Jetzt hab ich endlich die normalen Erklärungen stolz erledigt dann kommt noch so ein Aktenzeichen hervor...

    Gruß
    Martin


    #2
    Zunächst im Hauptvordruck unter Eigentumsverhältnis liegt nach meinen Verständniss eine Bruchteilgemeinschaft vor ich hoffe das passt so da ja eigentlich eine Bruchteilsgemeinschaft mit einer Erbengemeinschaft vorliegt???
    Bruchteilsgemeinschaft ist schon zutreffend.

    Beim Namen der Gemeinschaft musst du etwas kreativ sein, immerhin stehen 2 Zeilen zur Verfügung. Als Anrede kannst du trotzdem Grundstücksgemeinschaft

    auswählen. Bei den Mitgliedern der Erbengemeinschaft würde ich dem Fall keine Beteiligungsquoten angeben, der Erbengemeinschaft gehört ihr Drittel ja zur

    gesamten Hand. Dass mit dem Trafomast würde ich mir schenken, das bringt nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten!
      Als Name der Gemeinschaft habe ich jetzt mal "Name Person1, Name Person2 und EG Familienname" eingetragen das passt noch rein und ich hoffe man kennt sich so auch aus.
      Dann hätte ich noch eine (hoffentlich letzte) Frage: Als welche Nutzungsart ist den der Anteil Fläche gemischter Nutzung einzutragen? Eine Hofstelle ist das ja wohl nicht wenn in der Fläche der Trafomast steht. Darf man hier auch Unland oder Geringstland angeben da es ja nicht nutzbar ist?

      Gruß
      Martin

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        #4
        ... das passt noch rein und ich hoffe man kennt sich so auch aus.
        Ja, natürlich kennt man sich aus, das Finanzamt weiß doch auch bisher schon, dass da eine Erbengemeinschaft beteiligt ist.

        Wenn der Platz ausreicht, würde man bei der Erbengemeinschaft allerdings schreiben: EG nach <Name Vorname> des Erblassers.

        Darf man hier auch Unland oder Geringstland angeben da es ja nicht nutzbar ist?
        Ich weiß ja nicht, wie viel m² das sind, aber ich würde mir da nicht den Kopf zerbrechen. Das Bewertungsergebnis wird, wenn ich

        mir das richtig gemerkt habe, generell auf volle 100 Euro nach unten abgerundet. Was die Nichtnutzbarkeit angeht, hat die OBAG

        damals für die Dienstbarkeit ja etwas bezahlt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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