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Grundsteuer Nidersachsen ein Grundstück zwei Aktenzeichen

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    Grundsteuer Nidersachsen ein Grundstück zwei Aktenzeichen

    Ich habe eine ehemalige Hofstelle in einer Fläche. Das Grundstück hat eine Fläche von 5500m².
    Ich habe zwei Aktenzeichen bekommen. Eines mit Angabe der Adresse und eines mit Angabe des Flurstück mit der Angabe 3500m² Landwirtschaftliche Fläche.
    Ich muss also zwei Erklärungen abgeben!
    Ich versteh nur nicht welche Flächen ich wo und wie angeben muss?
    Was muss da in Zähler / Teiler?

    Und damit die Antwort nicht zu einfach ist:
    Vom Wohngrundstück werden seit Jahrzehnten ca. 350m² Landwirtschaftlich genutzt, (durch Zaun getrennt) also 3850m².
    Zudem gibt es einen Stall mit Auslauf von 150m² und eine Scheune mit Nebenflächen von etwa 200m² auf dem Wohngrundstück
    Also 4200m² Landwirtschaftlich und für Haus, Hof und Garagen 1300m²

    Also nochmal zur Frage:
    Welche Flächen muss ich wo und wie angeben?
    Was muss da in Zähler / Teiler?
    Muss ich in den "Ergänzenden Angaben" das erklären?

    Ich hoffe jemand kann mir weiter Helfen

    #2
    Zähler und Nenner müssen nur in der Erklärung für den Wohnteil angegeben werden. Wenn du die Flächen, auf denen Stall und Scheune

    stehen, als Hofstelle behandeln darfst, wären der Zähler 1300 und der Nenner 5500. Was du als Hofstelle behandeln darfst, ergibt sich

    aus § 11 Abs. 1 NGrStG in Verbindung mit § 234 Abs. 6 BewG.

    In der Erklärung für die Landwirtschaft entfallen die zum Grundvermögen gehörenden Flächenanteile bei den Nutzungen,

    die Landwirtschaftsflächen teilst du auf die jeweiligen Nutzungen auf, also Fläche der Hofstelle und Landwirtschaftliche Nutzung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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