Grundsteuer BW-Empfangsvollmacht Feststellungserklärung nachträglich ändern, entf.

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  • fhlp01
    Neuer Benutzer
    • 04.02.2023
    • 4

    #1

    Grundsteuer BW-Empfangsvollmacht Feststellungserklärung nachträglich ändern, entf.

    Kann unter Elster bei einer bereits abgesendeten Feststellungserklärung, konkret im Sept 2022 eingereichtem Formular die Empfangsvollmacht geändert, bzw, aufgehoben werden.
    Das eingereichte Formular kann ja nicht mehr bearbeitet werden. Wie kann man die Angaben zur Empfangsvollmacht ändern, aufheben ?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Das eingereichte Formular kann ja nicht mehr bearbeitet werden. Wie kann man die Angaben zur Empfangsvollmacht ändern, aufheben ?
    Doch, man kann die Daten in eine neue Erklärung übernehmen und die geänderte Erklärung erneut übermitteln.

    Man sollte aber bei einer Abgabe im September vielleicht vorher beim Finanzamt anrufen, nicht, dass die Erklärung bereits bearbeitet ist
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • fhlp01
      Neuer Benutzer
      • 04.02.2023
      • 4

      #3
      Ist einen Versuch wert, Danke Charlie24

      Kommentar

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