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Grundsteuer (A) BW – Bruchteilsgemeinschaft Personen und Anteil Zähler/Nenner

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    Grundsteuer (A) BW – Bruchteilsgemeinschaft Personen und Anteil Zähler/Nenner

    Im Grundbuch sind für das Flurstück mit einer Größe von 2527m2 als Eigentümer Person A mit Anteil 1067 / 2527 und Person B mit Anteil 1460 / 2527 dokumentiert. Im letzten, vorliegenden Einheitswertbescheid werden die Anteile als Bruchteil dargestellt und die Personen sind als Eigentümer mit Ihren Adressdaten den entsprechenden Anteilen aufgeführt.
    Ein Gemeinschaftsname ist hier nicht aufgeführt.


    1) In Elster ausgehend von einer Bruchteilsgemeinschaft unter dem Formular Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte - 32 den Eigentumsverhältnisse würde dann Bruchteilsgemeinschaft ausgewählt
    Unter Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen nachfolgendes eingetragen

    33 Anredeschlüssel: ohne Anrede
    34 Name der Gemeinschaft Zeile 1: Person A
    35 Name der Gemeinschaft Zeile 2: Person B

    Restliche Felder 36, 38,39, würden nicht ausgefüllt

    Frage: Wären diese Angaben der Daten im Formular korrekt übernommen ?

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    2) In Elster unter Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte

    Unter den hinzugefügten Eigentümer Person A und Person B

    Bei Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
    Hier dann als Angabe

    Für Person A
    51 Zähler, Nenner: 1067 / 2527

    Für Person B
    51 Zähler, Nenner: 1460 / 2527

    Frage: Wären die Angaben, Zuordnung als Zähler / Nenner, hier dann die Gesamtflurstücksfläche als Nenner und der Anteil der betreffenden Person als Zähler korrekt dargestellt ?

    #2
    Wenn das nur eine wirtschaftliche Einheit ist, passen die Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, auch Zähler und Nenner sind korrekt.

    Bei der Namensgebung darf man auch bei Bruchteilsgemeinschaften den Anredeschlüssel Grundstücksgemeinschaft auswählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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