Ich muss in der Grundsteuererklärung ein Flurstück angeben bei dem im Grundbuch der Vermerk "altrechtliches Miteigentum ohne Bruchteil" steht. Es handelt sich dabei im eine gemeinsame Einfahrt zu verschiedenen anliegenden Grundstücken, bei der mehrere Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, aber keine Eigentumsanteile festgelegt sind (per Definition, nicht aufgrund eines Fehlers). Da ich ja aber nun aber in der Grundsteuererklärung gezwungen werde, Eigentumsanteile anzugeben, stellt sich die Frage, wie diese offiziell zu berechnen sind. Möglich wäre beispielsweise, die Gesamtfläche durch die Anzahl der angrenzenden Flurstücke zu teilen oder die Eigentumsanteile in Relation zu den Grundstücksgrößen der angrenzenden Flurstücke festzulegen.
Leider ist diese Konstellation offenbar so selten, dass mir selbst beim Finanzamt bisher niemand dazu eine Auskunft erteilen konnte, was der korrekte Weg ist. Es muss doch noch weitere Eigentümer mit dem gleichen Problem geben?
Leider ist diese Konstellation offenbar so selten, dass mir selbst beim Finanzamt bisher niemand dazu eine Auskunft erteilen konnte, was der korrekte Weg ist. Es muss doch noch weitere Eigentümer mit dem gleichen Problem geben?
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