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Mehrere Parzellen mit separaten Aktenzeichen: Separate Grundsteuererklärungen?

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    Mehrere Parzellen mit separaten Aktenzeichen: Separate Grundsteuererklärungen?

    Hallo zusammen,

    wir 8 Kinder haben vor einigen Jahren den Bauernhof unserer Eltern mit paar kleinen Ländereien geerbt. Die Ländereien sind zwei Äcker, ein Gründland und ein Wäldchen. Wir haben vom Finanzamt dafür separate Schreiben mit jeweils eigenem Aktenzeichen bekommen. Bedeutet letzteres, dass wir drei separate Grundsteuererklärungen abgeben müssen?

    Vielen Dank für Eure Antworten
    und
    viele Grüße
    Karl

    #2
    Bedeutet letzteres, dass wir drei separate Grundsteuererklärungen abgeben müssen?
    Habt ihr eine Erbauseinandersetzung durchgeführt oder gehören euch die Landwirtschaftsflächen noch als Erbengemeinschaft ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort lieber Charlie. Die Flächen gehören noch alle gemeinsam der Erbengemeinschaft. Wir haben alles verpachtet und die Pacht wird abzüglich der Kosten gleichmäßig auf alle 8 "Kinder" aufgeteilt.

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        #4
        Warum der Betrieb dann auf mehrere Aktenzeichen aufgeteilt ist, verstehe ich allerdings nicht auf Anhieb

        Grundsätzlich gilt, dass für jede wirtschaftliche Einheit eine eigene Erklärung abzugeben ist, wobei man

        die jetzige Hauptfeststellung zum Anlass nehmen könnte, das Finanzamt zu bitten, die drei Einheiten

        zusammenzulegen, zumindest wenn alle Flurstücke in der gleichen Gemeinde liegen. Bei der jetzigen

        Aufteilung muss man nur aufpassen, nichts doppelt zu erfassen. Den Antrag auf Zusammenlegung kann

        man unter Ergänzende Angaben stellen. Ob er sinnvoll ist, müsst ihr selbst beurteilen. Das hängt ja auch

        davon ab, ob bei getrennter Feststellung eine der jetzigen Einheiten durch die Abrundung auf 0,00 geht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank für die Antwort lieber Charlie und entschuldigung dass ich erst jetzt antworte. Ich war ein paar Tage unterwegs. Hatte zwar mein Smartphone dabei, aber keinen richtigen PC mit Tastatur und solchem 'Luxus'. Ein Flurstück mit einem kleinen Wäldchen liegt auf der Gemarkung der Nachbargemeinde. Die anderen drei Flurstücke liegen in der Gemarkung unseres Dorfes. Könnte es was mit der Nutzungsart zu tun haben? Eine Parzelle ist Grünland und da laufen jetzt Pferde herum. Eine andere Parzelle ist voll Photovoltaik, die größte Parzelle ist an eine Biogas-Anlage verpachtet.
          Es sind aber nur drei Aktenzeichen. Eins für den Wald, eins für die Photovoltaik-Parzelle und die anderen Sachen sind als "Stückländerei" zusammengefasst.

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            #6
            Um welches Bundesland geht es eigentlich ? Dass der Wald und die Stückländerei getrennt bewertet wurden, kann mit der Lage in den unterschiedlichen

            Gemeinden zusammenhängen, Nutzungsart glaube ich eher nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Es geht um Rheinland-Pfalz. Vielleicht ist die Auftrennung in mehrere Aktenzeichen ja auch ein Fehler vom Finanzamt... Ich denke ich rufe am Montag vormittag mal dort an. Auf jeden Fall vielen Dank für deine Hilfe Charlie!

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                #8
                Kurze Rückmeldung: Ich habe soeben beim Finanzamt Wittlich angerufen. Man muss tatsächlich für jedes Aktenzeichen eine separate Grundsteuererklärung in Elster abgeben. Weil das irgendwie separate Bewertungseinheiten (hat er meine ich gesagt) wären.

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                  #9
                  Ich finde die Begründung nicht wirklich erhellend. Wenn man die Aktenzeichen zusammenlegen würde, dann wären es eben keine separate Bewertungseinheiten mehr. Vielleicht haben die momentan nicht die Zeit oder den Nerv, an diese Sache ran zu gehen.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Ich finde die Begründung nicht wirklich erhellend.
                    Das nennt man für gewöhnlich abwimmeln !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ja kann sein, dass das eine Art Abwimmeln war. Aber watt will man machen? . Auf jeden Fall klang der Finanzbeamte freundlich, sachlich und kompetent. Wollte nicht mit ihm herum diskutieren und die gute Stimmung verderben.

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                        #12
                        Gib 3 Erklärungen ab, es kostet ja nichts bzw. nicht mehr als bei zwei Erklärungen. Unterschiedliche Gemeinden will man neuerdings wohl

                        generell getrennt halten. Früher hat man da Zerlegungsbescheide gemacht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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