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Grundsteuererklärung für Tiefgarage in Berlin

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    Grundsteuererklärung für Tiefgarage in Berlin

    Kann man eine Grundsteuererklärung nur für eine Tiefgarage in Elster abgeben?
    Der Stellplatz in der Tiefgarage ist in Berlin und handelt sich um einen Sondereigentum.
    Es wurde mal mit einem Wohneigentum gekauft aber das Wohneigentum wurde veräußert und lediglich der Stellplatz in der Tiefgarage wurde behalten.
    Leider zeigt Elster eine Fehlermeldung an, da ich kein Grundstück eingetragen habe.
    Was muss ich denn in GW1 eintragen? Das Wohneigentum gehört uns ja nicht mehr.

    Ich bin für jeden Ratschlag sehr dankbar.
    Zuletzt geändert von zenni; 06.02.2023, 10:37.

    #2
    Du hast sicherlich nur die Sondernutzungsrechte am Stellplatz behalten, nicht aber ein Sondereigentum am Stellplatz. Sondereigentum wird zusammen mit dem Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen. Mit dem Verkauf des .Wohnungseigentums wirst du auch als Eigentümer im Grundbuch gelöscht. Oder wurde eine separate Teilungserklärung für den Stellplatz notariell vereinbart und dafür eine Grundbucheintragung vorgenommen? Ich denke nicht, aber du kannst mich gerne eines besseren belehren.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      HundKatzeMaus Es ist als Sondereigentum im Teileigentumsgrundbuch eingetragen.

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        #4
        Es ist als Sondereigentum im Teileigentumsgrundbuch eingetragen.
        Du musst einen damit verbundenen Miteigentumsanteil am Flurstück angeben. Dazu muss das Flurstück in GW1 erfasst

        werden, der aus einem Miteigentumsanteil resultierende rechnerische m²-Anteil ist in Zeile 4 von GW2 zu erklären. Da der

        TG-Stellplatz keiner Wohnnutzung zugeordnet ist, muss er als Teileigentum zum Sachwert erklärt werden, hierbei ist die

        Ermittlung der Bruttogrundfläche durchaus anspruchsvoll.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Charlie24 danke für die Rückmeldung. Dank des Grundbuchauszuges konnte ich nun GW1 ausfüllen.

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