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Beitragszuschuss der Rente zur PKV nach Vorauszahlung der Beiträge - wo eintragen?

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    Beitragszuschuss der Rente zur PKV nach Vorauszahlung der Beiträge - wo eintragen?

    Guten Tag,
    ich habe im VZ 2021 den dreifachen Betrag meiner PKV-Beiträge vorausgezahlt. Den Beitragszuschuss der Rente muss ich in den Folgejahren als zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte angeben, aber wo mache ich das? Ich finde keine passende Anlage und bin dankbar für einen Hinweis.

    #2
    Sicher ? M.E. ist das steuerfrei, muss aber in der Anlage Vorsorgeaufwand (aufwandsmindernd) eingetragen werden, für 2022 beispielsweise in Zeile 21 bzw. 26.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Ich finde keine passende Anlage und bin dankbar für einen Hinweis.
      Meines Erachtens gehört der Beitragszuschuss unverändert in die Zeile 26 der Anlage Vorsorgeaufwand.

      Wahrscheinlich musst du in die Zeilen 23 und 24 jeweils 0 eintragen. Das führt zwar sicher zu einem Hinweis

      in der Steuerberechnung, aber eigentlich müsste es funktionieren. Einfach ausprobieren und hier antworten,

      wenn das nicht klappt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        DANKE, die 0-Eingaben in Zeilen 23 und 24 haben funktioniert, ohne diese wurde der Eintrag in Zeile 26 beanstandet.

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