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Grundsteuererklärung Bayern mit Haus und Wald und Flurstück mit gemischter Nutzung

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    Grundsteuererklärung Bayern mit Haus und Wald und Flurstück mit gemischter Nutzung

    Das Haus mit hintenangebautem leerstehenden Stall steht exakt auf einem Flurstück (310 qm)d. h. keine Nebenflächen.
    Dieses Flurstück ist umgeben von einem Flurstück das mit 5848 qm Grünland (verpachtet) und 2296 gemischter Nutzung ausgewiesen ist. Auf diesem Flurstück läuft der einzige Weg zum Haus sowie zum nebenstehende Schuppen mit Geräte für Forstwirtschaft. Ein kleiner Garten ist auch noch drauf
    Fürs Haus habe ich dann Angabe bebautes Grundstück. Aber was mache ich mit dem Umland ? Alles auf Land und Forstwirtschaft und die gemischte Nutzung als Hofstelle (2296 qm) oder muß ich hier noch eine andere Aufteilung machen? Oder noch einen Beleg unbebautes Grundstück?
    Ich weiß nicht mehr weiter.
    Zuletzt geändert von Picard777; 06.02.2023, 17:05. Grund: nicht aussagekräftiger Betreff

    #2
    Hast du denn bereits 2 Aktenzeichen ? Steht der Stall einfach leer oder nutzt du ihn als Abstellraum für das Wohnhaus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Toll Deine schnelle Reaktion. Vielen Dank erst mal dafür.
      Ich habe tatsächlich zwei Aktenzeichen. Und er steht wirklich leer.

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        #4
        Man muss m. E. beide Flurstück zerlegen. Bei dem mit den 310 m² und dem leer stehendem Stall darf man die überbaute Fläche des Stalls

        als Hofstelle der Landwirtschaft zuordnen, was übrig bleibt gehört zum Wohnteil. Bei dem großen Flurstück dürfte der Garten zum Wohnteil

        gehören und die Zufahrt dann anteilig, Das kann man ausrechnen. Bei der Erklärung für den Wohnteil muss man das über Zähler und Nenner

        in Zeile 6 der Anlage Grundstück steuern. Wenn die überbaute Fläche des Stalls z. B. 110 m² wären, dann wäre bei diesem Flurstück als

        Zähler 200 anzugeben und als Nenner 310. Bei dem großen Flurstück ist der Nenner dann die gesamte amtliche Fläche, der Zähler die

        Gartenfläche + die Hälfte der Zufahrt.

        In der Erklärung für die Landwirtschaft müssen ebenfalls beide Flurstücke erfasst werden, die m² des Wohnteils entfallen bei den Nutzungen,

        der Rest ist auf Hofstelle und Grünland (Landwirtschaftliche Nutzung) aufzuteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank für die klare Erläuterung. Schön langsam kapiere ich auch die Sache mit Zähler und Nenner.

          Viele Grüße
          reichi2310

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            #6
            Bundesland Bayern
            Guten Tag Charlie,

            ich hab ähnliche Fragen:
            138293 Grünland
            71106 Wald
            10857 Weg
            6815 unkultiv. Fläche
            1352 gem. Nutzung
            996 Gehölz
            81 Lagerfläche
            229500 Gesamtfläche
            auf diesem landwirtschaftlichen Grundstück steht eine Hütte (Wirtschaft). Die Nutzfläche wird noch nachgereicht. Es gibt aber kein "extra" AZ lt. FA. Es gibt die Option "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe". Ist mit gem. Nutzung (1352m²) somit die "Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude" gemeint. Wie erkläre ich den "Weg"?
            Ist es richtig, dass die "unkultivierte Fläche" und das "Gehölz" als "Geringstland" erklärt werden?
            Wie erkläre ich die Lagerfläche?

            Herzlichen Dank für die Hilfe

            Désirée F.
            Angehängte Dateien

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              #7
              Ist mit gem. Nutzung (1352m²) somit die "Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude" gemeint.
              Nein, das sind Flurstücksflächen, die teilweise mit Wirtschaftsgebäuden bebaut sind. Die Bruttogrundflächen spielen nur

              bei bestimmten Spezialkulturen (Pilzzucht, Nützlinge etc.) eine Rolle. Der Weg gehört zu den Nebenflächen und soll als

              Hofstelle erklärt werden. Gehölz und unkultivierte Fläche können dies und das sein, das muss man vor Ort entscheiden.

              Lagerfläche würde ich auch zur Hofstelle rechnen, es sei denn, es ist ein Holzlagerplatz im Wald.

              Hofstellle.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Jetzt habe ich doch noch eine Frage zur gemischten Nutzung und zwar wegen 8 Obstbäumen; Forstwirtschaft ist das ja wahrscheinlich nicht? Kann ich Fläche einfach zur Hofstelle einrechnen oder muß ich die wie Gartenfläche behandeln.

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                  #9
                  Jetzt habe ich doch noch eine Frage zur gemischten Nutzung und zwar wegen 8 Obstbäumen;
                  Wenn die Gartenfläche mehr einer Streuobstwiese entspricht, darfst du die als Landwirtschaftliche Nutzung erklären.

                  Streuobstwiese.jpg
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Nachtrag: Es kann natürlich auch sein, dass die Obstbäume zum Hausgarten und damit zum Wohnteil rechnen.

                    Das hängt immer auch von den örtlichen Gegebenheiten ab.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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