Dieses Thema dürfte in ähnlicher Form auch für nicht wenige Grundsteuerbürger gelten, die anläßlich der jetzt vom Finanzamt erhobenen Daten neue steuerlich relevante Sachverhalte im Rahmen der Erklärung melden, deren Ursprung länger zurückliegt:
Seit über 15 Jahren läuft die Grundsteuer für unser Einfamilienhaus ohne Einbeziehung einer (Einzel-)Garage, da zum Zeitpunkt der Erhebung der steuerrelevanten Daten durch das Finanzamt, die Garage noch nicht existierte. Die wurde erst einige Zeit später gebaut und an die Grundsteuer wurde dabei nicht gedacht.
Anlässlich der Erhebung von Steuerdaten für die neue Grundsteuer würde die Garage (natürlich) nun einbezogen werden.
Muss man in so einem Fall evtl. Nach- oder Straf-Zahlungen o.Ä. befürchten?
Vielen Dank für fachkundige Kommentare!
Seit über 15 Jahren läuft die Grundsteuer für unser Einfamilienhaus ohne Einbeziehung einer (Einzel-)Garage, da zum Zeitpunkt der Erhebung der steuerrelevanten Daten durch das Finanzamt, die Garage noch nicht existierte. Die wurde erst einige Zeit später gebaut und an die Grundsteuer wurde dabei nicht gedacht.
Anlässlich der Erhebung von Steuerdaten für die neue Grundsteuer würde die Garage (natürlich) nun einbezogen werden.
Muss man in so einem Fall evtl. Nach- oder Straf-Zahlungen o.Ä. befürchten?
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