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neue Grundsteuererklär. - steuerliche Behandlung von Veränderungen bei Haus und Grund

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    neue Grundsteuererklär. - steuerliche Behandlung von Veränderungen bei Haus und Grund

    Dieses Thema dürfte in ähnlicher Form auch für nicht wenige Grundsteuerbürger gelten, die anläßlich der jetzt vom Finanzamt erhobenen Daten neue steuerlich relevante Sachverhalte im Rahmen der Erklärung melden, deren Ursprung länger zurückliegt:
    Seit über 15 Jahren läuft die Grundsteuer für unser Einfamilienhaus ohne Einbeziehung einer (Einzel-)Garage, da zum Zeitpunkt der Erhebung der steuerrelevanten Daten durch das Finanzamt, die Garage noch nicht existierte. Die wurde erst einige Zeit später gebaut und an die Grundsteuer wurde dabei nicht gedacht.
    Anlässlich der Erhebung von Steuerdaten für die neue Grundsteuer würde die Garage (natürlich) nun einbezogen werden.
    Muss man in so einem Fall evtl. Nach- oder Straf-Zahlungen o.Ä. befürchten?
    Vielen Dank für fachkundige Kommentare!

    #2
    Das ist nicht wirklich ein Elsterthema. Nach meiner Erinnerung gibt es im Bewertungsgesetz irgendso eine Regelung, dass in diesen Fällen so eine Art Amnestie anfällt. Aber Näheres sagt Dir Dein steuerlicher Berater, dem Du dann auch das Bundesland des Grundstücks nennen mögest.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Das ist jetzt kein Einzelfall, das stimmt. § 266 Abs. 3 BewG enthält dafür eine Regelung.

      https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__266.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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