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Fehlermeldung Angaben zu Opfergrenzenberechnung

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    Fehlermeldung Angaben zu Opfergrenzenberechnung

    Hi,

    ich bekomme die Fehlermeldung "Angaben zu Einnahmen und Zahlungen für die Opfergrenzenberechnung sind nur erforderlich, wenn Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden". Ich zahle Unterhalt für einen Elternteil an einem Pflegeheim. Ich bis davon ausgegangen dass ich die daraus entstehenden Kosten steuerlich absetzten konnte und habe sie daher auf Seite 8 des Hauptvordruck eingegeben.

    #2
    Auf Seite 8 des Hauptvordrucks kann man doch keine Unterhaltsleistungen erklären. Unterhaltsleistungen an einen Elternteil

    muss man entweder in der Anlage Unterhalt oder in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Macht Sinn - vielen Dank!

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