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Anlage Kind Punkt 11/12

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    Anlage Kind Punkt 11/12

    Hallo Ihr Lieben,

    ich komme nicht so richtig klar. Folgende Situation:

    Ich habe mit meiner Freundin ein behindertes Kind mit 90% und MZ G, H. Wir leben nicht zusammen.

    Kann ich nun in meiner Erklärung folgendes angeben?

    - Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags
    - Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale

    Wenn ich dort alles ausgefüllt habe, wird dann automatisch die Aufteilung 50/50 vom FA auf mich und meine Freundin aufgeteilt oder muss ich noch irgendwas anderes berücksichtigen? Mit der Anlage " Anlage Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge" muss ich nichts mehr eintragen oder doch?

    Danke im Voraus und beste Güße
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 07.02.2023, 13:53.

    #2
    Puh, der Beitrag ist wegen offensichtlich fehlerhaften Encodings eine Qual zu lesen.

    Ansonsten denke ich, dass ein Blick in Zeile 72 die Frage von selbst beantwortet.

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      #3
      Wir sind auch nicht verheiratet. Ich hatte das nie eingetragen und wahrsch. einiges liegen gelassen. Zeile 72 sagt mir gar nichts, OB ich das so angeben kann oder nicht und OB ich die Anlage außergewöhnliche Belastungen überhaupt brauche.
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 07.02.2023, 13:55. Grund: Codierung geändert (wegen der Umlaute)

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        #4
        Wie gesagt, es gibt auf Seite 11 die Zeile 72 und analog auf Seite 12 die Zeile 75.

        Groß überschrieben damit, dass sie sich an nicht zusammen Veranlagte richten, was bei nicht Verheirateten offensichtlich zutrifft.
        Und ohne dass ich mich mit dem Thema bisher näher beschäftigt hätte, legen sie für mich nahe, dass ohne Eintrag dort die Aufteilung 50/50 erfolgt, und es z.B. wenn einer der beiden Elternteile keine eigenen Einkünfte hat, sinnvoll sein kann, davon abzuweichen und z.b. 100/0 zu wählen.

        Zusätzliche Einträge in der Anlage agB scheinen nicht erforderlich.

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          #5
          Zusätzliche Einträge in der Anlage agB scheinen nicht erforderlich.
          Die sind auch nicht erforderlich, die Hilfe zur Anlage agB enthält folgenden Hinweis:

          Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für ein Kind oder Enkelkind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben,
          auf sich übertragen lassen. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie in den Zeilen 68 bis 70 und 72 der Anlage Kind.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 07.02.2023, 13:53. Grund: Hilfetext auf Fassung 2022 aktualisiert
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Puh, der Beitrag ist wegen offensichtlich fehlerhaften Encodings eine Qual zu lesen.
            Find ich auch! Hab's mal bearbeitet.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die sind auch nicht erforderlich, die Hilfe zur Anlage agB enthält folgenden Hinweis:

              Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für ein Kind oder Enkelkind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben,
              auf sich übertragen lassen. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie in den Zeilen 68 bis 70 und 72 der Anlage Kind.
              Ich denke, wir missverstehen uns. Ich möchte nur wissen, ob ich die beiden Punkte überhaupt angeben darf oder ob das nur meine Ex in ihrer SE angibt. Ich verstehe bei 50/50, dass ich die Zeilen 68-70 und 73-74 auch angeben darf, obwohl das Kind bei ihr wohnt. Ja?
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 07.02.2023, 15:54.

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                #8
                Zitat von Elsterversteher Beitrag anzeigen
                Ich denke, wir missverstehen uns.

                ​​​​ Das liegt aber an den völlig konfusen Fragen. Also ist die Freundin aus Beitrag Nr. 1 inzwischen die Ex. Beziehungen halten manchmal kurz.

                Ich weiß nicht, was wir noch sagen sollen. Werden die Zeilen zur Übertragung der Pauschalen ausgefüllt, aber die Zeilen zur abweichenden Aufteilung leer gelassen, wird von 50/50 ausgegangen. Soll es anders sein, muss man das gemeinsam bereden.

                ​​​​​
                Es ist nicht umsonst von einem gemeinsamen Antrag der Eltern zur abweichenden Aufteilung die Rede.

                ​​​​

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen


                  ​​​​ Das liegt aber an den völlig konfusen Fragen. Also ist die Freundin aus Beitrag Nr. 1 inzwischen die Ex. Beziehungen halten manchmal kurz.

                  Ich weiß nicht, was wir noch sagen sollen. Werden die Zeilen zur Übertragung der Pauschalen ausgefüllt, aber die Zeilen zur abweichenden Aufteilung leer gelassen, wird von 50/50 ausgegangen. Soll es anders sein, muss man das gemeinsam bereden.

                  ​​​​​
                  Es ist nicht umsonst von einem gemeinsamen Antrag der Eltern zur abweichenden Aufteilung die Rede.

                  ​​​​
                  Richtig, abweichend wird frei gelassen. Den Rest füllen wir beide aus und es wird 50/50 aufgeteilt, ja? Mehr will ich nicht wissen. Nur, ob ich berechtigt bin das auszufüllen denn ich habe es bisher nicht gemacht. Nur sie.
                  Zuletzt geändert von L. E. Fant; 07.02.2023, 15:54.

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                    #10
                    Zitat von Elsterversteher Beitrag anzeigen
                    Richtig, abweichend wird frei gelassen. Den Rest füllen wir beide aus und es wird 50/50 aufgeteilt, ja? Mehr will ich nicht wissen.
                    Das wurde schon mehrfach beantwortet.

                    Kommentar


                      #11
                      ok, Danke an alle. Also ist es so richtig? Siehe Screenshots.

                      Ich hatte das bis dato noch nie angegeben in meiner SE. Sind Nachweise Behindertenausweis, Belege der Uniklinik etc. ausreichend?

                      Danke im Voraus.
                      Angehängte Dateien

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                        #12
                        Bescheid über Schwerbehinderung, aus dem GdB und Kennzeichen hervorgehen, Bescheid der Krankenkasse über Pflegegrad, soweit er relevant ist.

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Bescheid über Schwerbehinderung, aus dem GdB und Kennzeichen hervorgehen, Bescheid der Krankenkasse über Pflegegrad, soweit er relevant ist.
                          Alles klar, Danke dir.

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