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Sonstigste Unterlagen zum Bogen auf steuerliche Erfassung als Einzelunternehmer:in

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    Sonstigste Unterlagen zum Bogen auf steuerliche Erfassung als Einzelunternehmer:in

    Liebe Community,

    ich habe nochmal eine kurze Frage an euch. Unter dem letzten Pkt. des Bogens auf steuerliche Erfassung für Einzelunternehmen habe ich die Angabe gemacht, dass ich zwei Dokumente ebenso noch nach-/einreichen möchte. Dies sind folgende:

    + Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftverfahren (falls irgendwann mal notwendig, jetzt bin ich noch Kleinunternehmerin nebenberuflich als Studentin)
    + Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch Finanzbehörden gemäß § 87a Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 AO

    Ich habe etw. gesucht, aber finde keine "offiziellen Dokumente" unter Leistungen & Formulare. Kennt jmd. von euch den Dateipfad o.ä. oder weiß, wo sich die Dokumente befinden? Oder ist es so, dass ich die Dokumente anderweitig raussuchen muss (einen Musterdruck von anderen Websiten o.ä.) und diese formlos (unter ,,Anträge, Einspruch und Mitteilungen" - ,,Sonstige Nachricht an das Finanzamt" einreichen muss?

    Ich schätze eure Hilfe!

    Beste Grüße,

    mrsPER

    #2
    SEPA-Lastschriftmandate möchte die Finanzverwaltung nach wie vor unterschrieben haben. Sie gelten auch nur für das jeweilige Bundesland.

    Du kannst ausfüllbare PDF-Formulare von den Seiten deines Finanzamts downloaden. Ob das Hochladen des unterschriebenen Formulars

    als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht akzeptiert wird, kann ich dir nicht sagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von mrsPER Beitrag anzeigen
      + Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch Finanzbehörden gemäß § 87a Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 AO
      Das auf dieser Seite stammt zwar aus Bayern, aber nachdem dort nur auf die (bundesweite) Abgabenordnung Bezug genommen wird, könnte es auch in anderen Bundesländern funktionieren.

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        #4
        + Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch Finanzbehörden gemäß § 87a Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 AO
        Meines Erachtens ist das überholt ! Inzwischen kann man ja generell in die elektronische Kommunikation via ELSTER einwilligen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Meines Erachtens ist das überholt ! Inzwischen kann man ja generell in die elektronische Kommunikation via ELSTER einwilligen.
          Ja, in der Theorie - ich glaub nicht, dass das wirklich funktioniert... naja, funktioniert schon, aber nicht wirklich genutzt wird. Hat denn wirklich schon mal jemand ein persönliches Schreiben seines Sachbearbeiters in seinem ELSTER-Postfach gehabt? (Und wird man da per "normaler" E-Mail benachrichtigt? Ich logg' mich ja nicht ständig in ELSTER ein.)

          Obwohl ich ja auch schon alles elektronisch mache und in alles eingewilligt habe, kam die Beleganforderung für meine letzte ESt-Erklärung (November 2022) per "guter alter" Briefpost. (Wäre ja lustig, wenns nicht so traurig wäre - manchmal kommt hier wochenlang keine Briefpost an... ja, auch dann, wenn gerade nicht gestreikt wird. Ein Glück, wenn man da keine Fristen versäumt.)

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            #6
            Ja, in der Theorie - ich glaub nicht, dass das wirklich funktioniert..
            Bisher wird das nur für Einkommensteuerbescheide funktionieren, aber es soll ja nach und nach ausgebaut werden.

            Die Einwilligung gilt jedenfalls allgemein für eine bestimmte Steuernummer. Ich gehe davon aus, dass man benachrichtigt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Die Kommunikation per Elster vom Finanzamt aus zieht sich noch ......
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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