Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Altdatenübernahme aus dem Vorjahr mit Elster möglich ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Altdatenübernahme aus dem Vorjahr mit Elster möglich ?

    Hallo zusammen,

    wenn ich bisher beim Lohsteuerhilfeverein war und nun das Ganze selber machen möchte eben mit Elster, bekomme ich dann in Elster auch den Grundstock der bisher an das Finanzamt geliefert wurde vom Lohnsteuerhilfeverein vom Finanzamt zurück, damit ich eine Datenbasis habe? Kann ich dann aus dem Vorjahr die Daten kopieren für das neue Jahr und ggf. anpassen?

    Vielen Dank und Grüße,

    von einem Elster Anfänger


    #2
    ... bekomme ich dann in Elster auch den Grundstock der bisher an das Finanzamt geliefert wurde vom Lohnsteuerhilfeverein vom Finanzamt zurück, damit ich eine Datenbasis habe?
    Nein, das wird nicht funktionieren. Lohnsteuerhilfevereine verwenden in der Regel kommerzielle Steuerprogramme, da lässt sich nichts in dein eigenes Konto

    bei Mein ELSTER transferieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Du kannst aber zumindest die Werte, die das Finanzamt kennt, einfüllen lassen:
      • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
      • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
      • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
      • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
      • Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
      • Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
      siehe
      https://www.elster.de/elsterweb/info...rivatpersonen)

      Dann fängst Du nicht komplett von vorne an.

      Gruß
      Sepp
      Zuletzt geändert von Sepp; 09.02.2023, 15:56.

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24,

        vielen Dank für die Antwort. Aber das Finanzamt hat doch einen Grundstock an Daten vom Lohnsteuerhilfeprogramm bekommen. Kann ich diese Daten nicht vom Finanzamt in Elster bekommen? Muss ich tatsächlich alle Daten neu eingeben?

        Vielen Dank und Grüße,

        cpkautz

        Kommentar


          #5
          Zitat von cpkautz Beitrag anzeigen
          vielen Dank für die Antwort. Aber das Finanzamt hat doch einen Grundstock an Daten vom Lohnsteuerhilfeprogramm bekommen. Kann ich diese Daten nicht vom Finanzamt in Elster bekommen? Muss ich tatsächlich alle Daten neu eingeben?
          Das hat Sepp doch geschrieben. Man kann Bescheinigungen für den aktuellen Veranlagungszeitraum abrufen, ebenso Stammdaten, aber nicht früher anderweitig übermittelte Erklärungen.

          Kommentar


            #6
            Definiere Grundstockdaten. Was möchtest du denn, was Elster dir zur Verfügung stellen soll?
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar

            Lädt...
            X