Laut Kaufvertrag wurden zusammen mit der Wohnung zwei Tiefgaragenplätze in der neben dem Haus liegenden Tiefgarage erworben.
Die Wohnung und jeder Tiefgaragenplatz hatte bisher ein eigenständiges Grundsteuer-Aktenzeichen.
Soll die Wohnung mit den beiden Plätzen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden ?
Oder ist eine Einzelveranlagung besser ?
In welchem Fall zahlt man weniger Gesamt-Grundsteuer - oder macht das keinen Unterschied ?
Die Wohnung und jeder Tiefgaragenplatz hatte bisher ein eigenständiges Grundsteuer-Aktenzeichen.
Soll die Wohnung mit den beiden Plätzen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden ?
Oder ist eine Einzelveranlagung besser ?
In welchem Fall zahlt man weniger Gesamt-Grundsteuer - oder macht das keinen Unterschied ?
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