Grundsteuer Bayern - Wirtschaftliche Einheit Whg+TGs

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  • Basedox
    Neuer Benutzer
    • 10.02.2023
    • 3

    #1

    Grundsteuer Bayern - Wirtschaftliche Einheit Whg+TGs

    Laut Kaufvertrag wurden zusammen mit der Wohnung zwei Tiefgaragenplätze in der neben dem Haus liegenden Tiefgarage erworben.
    Die Wohnung und jeder Tiefgaragenplatz hatte bisher ein eigenständiges Grundsteuer-Aktenzeichen.

    Soll die Wohnung mit den beiden Plätzen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden ?
    Oder ist eine Einzelveranlagung besser ?
    In welchem Fall zahlt man weniger Gesamt-Grundsteuer - oder macht das keinen Unterschied ?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Du solltest in allen 3 Erklärungen unter Ergänzende Angaben die Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit beantragen,

    damit die Zuordnung zur Wohnung klar ist und der Freibetrag von 50 m² zum Tragen kommt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Basedox
      Neuer Benutzer
      • 10.02.2023
      • 3

      #3
      Danke, Charlie24, für Deine Antwort.
      Habe ich Dich richtig verstanden ?
      Die Zusammenlegung der Wohnung mit den Tiefgaragenplätzen zu einer wirtschaftlichen Einheit führt also tatsächlich zu einer niedrigeren Grundsteuer (wegen des Freibetrags von 50m²) , gegenüber der Einzelveranlagung mit jeweils eigenständigen Aktenzeichen.
      Richtig ?

      Kommentar

      • Basedox
        Neuer Benutzer
        • 10.02.2023
        • 3

        #4
        In der Grundsteuererklärung für den Tiefgaragenplatz gebe ich also den Miteigentumsanteil am Grundstück an.
        Die Fläche mit 0 Quadrameter, weil sie ja unter 50 qm ist.
        Und die Zuordnung zur Wohnung.
        Richtig ?

        Kommentar

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