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Abfindung, nicht ermäßigt besteuert

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    Abfindung, nicht ermäßigt besteuert

    Hallo,
    könnt ihr mir bitte weiterhelfen, in der Elster Webanwendung eine Abfindung einzugeben ist, die nicht ermäßigt besteuert wurde? Die LSt-Bescheinigung 2022 enthält die folgenden Einträge (beispielhaft):

    3. Lohn 70.000 (meine Anmerkung: enhält die Abfindung aus Zf. 19)
    4. LSt 20.000
    5. Soli 1.200
    6. Kirchensteuer 0
    15. Kurzarbeit 1.300
    17. Steuerfreie AG-Leistungen 0
    18. Fahrten 0
    19. Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. enthalten 40.000
    22.a) AG Zuschuss Rentenversicherung 900
    23.a) AN-Anteil zur Rentenversicherung 900
    24.b) Steuerfreie AG-Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung 500
    24.c) Steuerfreie AG-Zuschüsse zur Pfegeversicherung 100
    27. AN-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 100
    28. Beiträge zur zur privaten Krankenversicherung 300
    33. Kindergeld --

    Weitere Einkünfte hatte ich aus Kapital, gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersvorsorgung; denke die sind hier nicht relevant, sonst ergänze ich gern.

    Danke vorab für eure Anschubhilfe!

    Schönen Gruß,

    Martin




    #2
    könnt ihr mir bitte weiterhelfen, in der Elster Webanwendung eine Abfindung einzugeben ist, die nicht ermäßigt besteuert wurde?
    Die ist auf Seite 3 der Anlage N in Zeile 18 einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24. Dann ist das tatsächlich so einfach, wie es aussieht.

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