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Anlage N-AUS Niederlande

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    Anlage N-AUS Niederlande

    Guten Tag,

    ich bin jetzt mitlerweile etwas verzeifelt. Ich habe im Jahr 2022 für einen deutschen und einen Niederländischen Arbeitgeber gearbeitet. Ich hatte zu keinerzeit einen Wohnsitz in den Niederlanden, nur in Deutschland. Ich weiß jetzt nicht wie ich die angaben zum Arbeitslohn ausfüllen muss damit alles passt.

    bisher bin ich davon ausgegangen das ich:

    Zeile 35 -> Deutscher Arbeitslohn (Laut Lohnsteuerbescheinigung)
    Zeile 36 -> Niederländischer Arbeitslohn (Laut abrechnung)

    (Restliche Zeilen frei gelassen)

    Zeile 41 -> (Hier steht dann was ich in DE und NL zusammen verdient habe)

    (Rest wieder frei)

    Zeile 46 -> Summe der Arbeitstage in DE und NL
    Zeile 47 -> Arbeitstage die nur in NL waren

    so, jetzt kommt Zeile 48 wo ich ja etwas rechen muss, um den zu verbleibenden ausländischen Arbeitslohn zu berechen, was dann ja auch in Zeile 50 (Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn) übernommen wird.
    Der Wert der bei der Berechnung raus kommt, ist aber westentlich, geneauer gesagt gut 3x so hoch wie mein Brutto was ich aus NL erhalten habe. Jetzt stelle ich mir die frage wie die "Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn" höher sein kann als was ich überhaupt in NL verdient habe, oder habe ich irgendwo einen Fehler gemacht?

    Es geht wie gesagt einfach nur um ein normales Arbeitsverhältnis über einen Niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden während ich einen Wohnsitz in DE habe.
    Zuletzt geändert von Prinz0; 10.02.2023, 19:16.

    #2
    Du solltest das mit einem steuerlichen Berater Deines Vertrauens klären, damit das bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommens nicht in die Hose geht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hört sich für mich nach einem Rechenfehler an. Was hats du denn bei den Arbeitstagen für Angaben?

      Der steuerfreie Arbeitslohn kann aber nicht höher sein als dein BAL vom Arbeitgeber in NL. Höchstens niedriger, falls die Tätigkeit nicht in NL ausgeübt wurde.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

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