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Anlage V - Einliegerwohnung - Abschreibung auf unbewegliche Wirtschaftsgüter

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    Anlage V - Einliegerwohnung - Abschreibung auf unbewegliche Wirtschaftsgüter

    Moin,

    ich möchte Kosten Außenanlagen und Gartengestaltung steuerlich absetzen, da der Garten und die Außenanlagen durch meine Mieter (ELW) mitgenutzt werden. Es handelt sich meinen Recherchen nach um unbewegliche Wirtschaftsgüter. Allerdings finde ich in Anlage V keinen Punkt, an dem ich "unbewegliche Wirtschaftsgüter" eintragen kann.

    Vielen Dank schonmal.

    #2
    Deine ganze Immobilie ist immobil, also unbeweglich.

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      #3
      Zunächst musst du unterscheiden, ob es sich um Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) oder um Erhaltungsaufwand handelt. Z.B Erhaltungsaufwand, wenn ein alter Zaun durcheinen neuen Zaun ersetzt wird. AHK, wenn erstmalig ein neuer Zaun errichtet wird. Die Abschreibungen auf die AHK trägst du unter Absetzung für Abnutzung für Gebäude ein. Erhaltungsaufwendungen trägst du unter Erhaltungsaufwendungen (Zeile 11 und 12) ein.
      P.S.: Ich habe bisher Anlage 5 noch nie ausgefüllt, aber in einem Testformular probeweise selektiert.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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