Hallo,
im Kalenderjahr 2022 war ich bei einem Arbeitgeber tätig. In den ersten 2 Monaten war ich geringfügig beschäftigt und danach in Teilzeit. In meiner Lohnsteuerbescheinigung wurde der gesamte Bruttolohn des Jahres angegeben (inkl. geringfügiger Beschäftigung). Da das Entgelt der geringf. Beschäftigung ja steuerfrei ist, bin ich mir unsicher wie ich das bei der Einkommenssteuererklärung angeben soll. Meine Idee war es das Entgelt von Januar und Februar vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen.
Kann ich das so machen oder gibt es hierfür eine gesonderte Anlage?
Vielen Dank im Voraus!
im Kalenderjahr 2022 war ich bei einem Arbeitgeber tätig. In den ersten 2 Monaten war ich geringfügig beschäftigt und danach in Teilzeit. In meiner Lohnsteuerbescheinigung wurde der gesamte Bruttolohn des Jahres angegeben (inkl. geringfügiger Beschäftigung). Da das Entgelt der geringf. Beschäftigung ja steuerfrei ist, bin ich mir unsicher wie ich das bei der Einkommenssteuererklärung angeben soll. Meine Idee war es das Entgelt von Januar und Februar vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen.
Kann ich das so machen oder gibt es hierfür eine gesonderte Anlage?
Vielen Dank im Voraus!
Kommentar