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Wechsel von Minijob zu Teilzeit bei gleichem Arbeitgeber

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    Wechsel von Minijob zu Teilzeit bei gleichem Arbeitgeber

    Hallo,
    im Kalenderjahr 2022 war ich bei einem Arbeitgeber tätig. In den ersten 2 Monaten war ich geringfügig beschäftigt und danach in Teilzeit. In meiner Lohnsteuerbescheinigung wurde der gesamte Bruttolohn des Jahres angegeben (inkl. geringfügiger Beschäftigung). Da das Entgelt der geringf. Beschäftigung ja steuerfrei ist, bin ich mir unsicher wie ich das bei der Einkommenssteuererklärung angeben soll. Meine Idee war es das Entgelt von Januar und Februar vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen.

    Kann ich das so machen oder gibt es hierfür eine gesonderte Anlage?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Ein Minijob kann pauschal besteuert oder normal auf Lohnsteuerkarte sein. Bei dir anscheinend letzteres.

    Rumpfuschen in den Werten aus der LStB ist meistens eine schlechte Idee.

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      #3
      Meine Idee war es das Entgelt von Januar und Februar vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen.
      Wie von multi bereits angemerkt, ist das keine gute Idee und zwar generell !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Gibt es denn eine andere Möglichkeit das anzugeben?
        Nach aktuellem Stand würde das steuerfreie Entgelt nämlich nochmal versteuert werden.

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          #5
          Gibt es denn eine andere Möglichkeit das anzugeben?
          Nach aktuellem Stand würde das steuerfreie Entgelt nämlich nochmal versteuert werden.
          Es gibt keine Möglichkeit und das mit dem nochmal versteuert werden siehst du falsch. Dass in den 2 Monaten keine Lohnsteuer

          einbehalten wurde, heißt nicht, dass der Minijob steuerfrei war. Es ist wegen der geringen Höhe des Entgelts nur keine Lohnsteuer

          angefallen. Für die Einkommensteuer spielt das keine Rolle, da zählen allein die Einkünfte des Kalenderjahrs.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von steedll Beitrag anzeigen
            Gibt es denn eine andere Möglichkeit das anzugeben?
            Nach aktuellem Stand würde das steuerfreie Entgelt nämlich nochmal versteuert werden.
            Wie gesagt gibt es zwei Varianten des Minijobs, die, bei der Arbeitgeber pauschal Lohnsteuer und Sozialversicherung abführt, und die über Lohnsteuerkarte. Letztere hat Besonderheiten bei der Sozialversicherung, aber nicht bei der Steuer. D.h. das Entgelt ist hier steuerpflichtig.

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