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    Energetische Maßnahmen

    Hallo Community.

    Wir haben vorletztes Jahr Fenster saniert für 3400€ und haben davon 7% (~238€) fürs erste Jahr in der Erklärung angegeben. Diese Sanierung wurde im Steuerbescheid mit dem folgenden Kommentar bewilligt:

    Für das Objekt 1 haben Sie eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen beantragt. Von Ihren erklärten Aufwendungen habe ich 238 € für die energetische Maßnahme selbst und 0 € als Aufwendungen für den Energieberater anerkannt. Daraus habe ich eine Steuerermäßigung in Höhe von 17 € errechnet. Den für das Objekt zur Verfügung stehenden Höchstbetrag der Steuerermäßigung habe ich um diesen Betrag gemindert. Für die Zukunft verbleibt Ihnen daher noch ein Höchstbetrag von 39.983 €.
    Wie kann das sein wenn einem vom Staat versprochen wird das man über drei Jahre 20% der Kosten wieder bekommt bei energetischen Maßnahmen- kann mir das Jemand erklären?
    Letztes Jahr haben wir den Rest Fenster saniert für 12000€... da kommt dann ja auch nichts bei rum oder mache ich etwas falsch?


    VG

    #2
    Wir haben vorletztes Jahr Fenster saniert für 3400€ und haben davon 7% (~238€) fürs erste Jahr in der Erklärung angegeben.
    Meiner Meinung nach hast du das falsch erklärt. Es hätten die 3.400,00 € geltend gemacht werden müssen, doch nicht die Steuerermäßigung.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24- vielen Dank für deine schnelle Antwort!

      Das heißt hier würde ich drei Jahre hintereinander die volle Rechnungssumme eintragen und das Finanzamt zieht automatisch 7+7+6% ab?

      Wenn es so ist... kann ich da noch was nachträglich machen?

      Kommentar


        #4
        Das heißt hier würde ich drei Jahre hintereinander die volle Rechnungssumme eintragen
        Die anerkannten Aufwendungen aus dem Vorjahr sind auf Seite 3 einzutragen.

        Wenn es so ist... kann ich da noch was nachträglich machen?
        Das wirst du mit deinem Finanzamt klären müssen, das ist bei Bestandskraft des Bescheids nicht ganz so einfach.

        Der Verbleibende Höchstbetrag nach § 35c EStG sollte außerdem in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst werden,

        wobei das in deinem Fall nicht so bedeutsam ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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