Ist der Einheitswert und Grundsteuermessbescheid wie er wie bei mir 2003 das erste Mal ausgestellt wurde das gleiche wie der jetzt ausgestellte Bescheid über den Grundsteuerwert ? Ich denke ja das ist so, allerdings (und deswegen evt diese dumme Frage) wurde damals 1789 € festgestellt und jetzt über 150.000€ (Anteil1/1) . Ich hoffe ja nicht dass das noch zu einem finanziellen Gau wird.
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Einheitswert und Grundsteuerwert darf man nicht miteinander vergleichen, da liegen Welten dazwischen. Was du bedingt vergleichen kannst, sindIst der Einheitswert und Grundsteuermessbescheid wie er wie bei mir 2003 das erste Mal ausgestellt wurde das gleiche wie der jetzt ausgestellte Bescheid über den Grundsteuerwert ?
die Grundsteuermessbeträge. Ob ein höherer Grundsteuermessbetrag auch zu einer höheren Grundsteuer führt, wird man erst 2024 erfahren, wenn
die Gemeinden die ab 2025 gültigen Hebesätze festgelegt haben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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