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    Abrufcode ungültig

    Ich versuche für meinen minderjährigen Sohn die Steueerklärung zu machen.

    Ich habe den Freischaltcode erhalten, um auf seinen elektronischen Bescheinigungen zuzugreifen.
    Zusätzlich möchte Elster jetzt den Abrufcode von mir. Ich habe meinen eingegeben. Dieser wird aber nicht akzeptiert.

    Kann es sein, dass es ein oder zwei Tage dauert bis ich den Abrufcode eingeben kann oder muss ich einen neuen beantragen?

    #2
    Zitat von btbw46 Beitrag anzeigen
    Kann es sein, dass es ein oder zwei Tage dauert bis ich den Abrufcode eingeben kann oder muss ich einen neuen beantragen?
    Wäre mir neu. Ich vermute, die eigenen Bescheinigungen abrufen geht auch nicht?

    Ansonsten habe ich neulich herausgefunden: ElsterSecure aktivieren, damit einloggen: kein Abrufcode nötig.

    Kommentar


      #3
      Ich habe den Freischaltcode erhalten, um auf seinen elektronischen Bescheinigungen zuzugreifen.
      Es dauert ab Freischaltung 1 bis 2 Tage, bis die Bescheinigungen abrufbar sind.

      Zusätzlich möchte Elster jetzt den Abrufcode von mir. Ich habe meinen eingegeben. Dieser wird aber nicht akzeptiert.
      Das ist auch richtig. Gibt es denn eine Fehlermeldung ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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