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Grundsteuer Bayern- Grünfläche wo angeben

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    Grundsteuer Bayern- Grünfläche wo angeben

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann Licht ins Dunkle bringen.

    Ich kämpfe gerade mit der elterlichen Grundsteuer.

    Es geht um ein 3.000 m2- Grundstück mit EINER Flugnummer.
    1.000 m2 entfallen auf Grundsteuer B, bebautes Grundstück.
    2.000 m2 sind Grünfläche, hast nterliegen der Grundsteuer A und werden sie auch im Bayern-Atlas unterschieden.

    Wo Trag ich das denn nun ein?

    Die Wiese wird 2x im Jahr von Nachbars-Bauern gemäht, unentgeltlich.

    Ich wollte nun den Anteil bei Land- und Forstwirtschaft eintragen, den bebauten Teil bei Grundstück.
    Beides zusammen geht jedoch nicht…

    Was ist denn nun sinnvoller?
    Es gibt keine Land- und Forstwirtschaft (mehr). Das Haus steht dort wo vor 50 Jahren mal ein Bauernhaus stand.

    Bitte um Hilfe
    Herzlichen Dank

    #2
    Man braucht 2 Aktenzeichen, sonst lässt sich das nicht erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wunderbar, dann Versuch ich mal das Finanzamt zu erreichen.
      vielen Dank für die Hilfe

      Kommentar


        #4
        Um Missverständnisse zu vermeiden: Das Wohnhaus lässt sich mit dem vorhandenen Aktenzeichen bereits vorab erklären.

        Da nimmt man die Wohnbaufläche von 1000 m² als Zähler in Zeile 6 der Anlage Grundstück und die gesamte amtliche Fläche

        des Flurstücks von 3000 m² als Nenner.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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