Guten Tag,
das zuständige FA hat meine Grundsteuer-Erklärung beschieden. Das Objekt ist eine ETW in einem Haus mit mehreren Parteien und insgesamt vier Flurstücken. Die Flächen verteilen sich auf Hof- und Gebäudefläche zum Einen (= B- baureifes Land) und Gartenland bzw. Teichfläche (= SF - sonstige Fläche) zum Anderen. Für beide Arten von Grundstück gibt es im Geoportal M-V Bodenrichtwerte. Die erklärte Flächenaufteilung wurde voll vom FA übernommen und anerkannt.
Für die SF wurde im Bescheid jedoch von Amts wegen eine Wertannahme vorgenommen (20% des Bodenrichtwertes für das B-Land), weil es keinen BRW geben soll (Widerspruch von mir, siehe oben). Der angenommene Wert liegt 42% über dem Wert des Geoportals. Wer hat vergleichbare Erfahrungen gemacht?
Einspruch muss ich bis 24.02.23 einlegen...
Vielen Dank im Voraus.
RG
das zuständige FA hat meine Grundsteuer-Erklärung beschieden. Das Objekt ist eine ETW in einem Haus mit mehreren Parteien und insgesamt vier Flurstücken. Die Flächen verteilen sich auf Hof- und Gebäudefläche zum Einen (= B- baureifes Land) und Gartenland bzw. Teichfläche (= SF - sonstige Fläche) zum Anderen. Für beide Arten von Grundstück gibt es im Geoportal M-V Bodenrichtwerte. Die erklärte Flächenaufteilung wurde voll vom FA übernommen und anerkannt.
Für die SF wurde im Bescheid jedoch von Amts wegen eine Wertannahme vorgenommen (20% des Bodenrichtwertes für das B-Land), weil es keinen BRW geben soll (Widerspruch von mir, siehe oben). Der angenommene Wert liegt 42% über dem Wert des Geoportals. Wer hat vergleichbare Erfahrungen gemacht?
Einspruch muss ich bis 24.02.23 einlegen...
Vielen Dank im Voraus.
RG